Immobilienkredit

Profitieren Sie von der Steuerabzugsfähigkeit!

Zinsen in Ihrer Steuererklärung absetzen!

Absetzbarer Betrag begrenzt je nach Einzugsdatum und Haushaltszusammensetzung.

Ab dem Steuerjahr 2023:
Die ersten 5 Jahre: 3.000€
Zwischen 6 und 10 Jahren: 2.250€
Nach 10 Jahren: 1.500€

Bis einschließlich Steuerjahr 2022:
Die ersten 5 Jahre: 2.000€
Zwischen 6 und 10 Jahren: 1.500€
Nach 10 Jahren: 1.000€

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Der Betrag des Kredits, den Sie erhalten können, wird von folgenden Faktoren beeinflusst: Ihre Fähigkeit, monatliche Zahlungen zu leisten, der Wert des zu finanzierenden Objekts, das als Sicherheit dient, und Ihr Eigenkapital.

Variable oder feste Zinssätze?

Wie entscheidet man sich?

Der feste Zinssatz bleibt während der gesamten Kreditlaufzeit konstant und bietet somit die Sicherheit konstanter monatlicher Raten. Allerdings können Strafen für vorzeitige Rückzahlungen anfallen, und feste Zinssätze sind oft höher. Im Gegensatz dazu passt sich der variable Zinssatz dem Finanzmarkt an, was zu Schwankungen in den monatlichen Raten führen kann. Er bietet die Flexibilität vorzeitiger Rückzahlungen ohne zusätzliche Kosten, birgt jedoch das Risiko unerwarteter Erhöhungen und bietet weniger Transparenz in Bezug auf Ihre zukünftigen Zahlungen.

Einige Beispiele für Abzüge im Steuerjahr 2023

Abzugsfähiger Betrag: 3.000 €

Abzugsfähiger Betrag: 6.000 €

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Dieses Angebot ist komplett kostenlos und ohne Kaufzwang.

Haben Sie sich Ihren Traum vom eigenen Zuhause erfüllt? Herzlichen Glückwunsch! Und jetzt fragen Sie sich, wie sich das auf Ihre Steuererklärung in Luxemburg auswirkt?

Wenn Sie Ihren Immobilienkauf mit einem Kredit finanziert haben, können Sie die Zinskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen. Dazu müssen Sie den Steuerbehörden eine Bescheinigung Ihrer Bank vorlegen, aus der die im Laufe des Jahres gezahlten Zinsen hervorgehen.

Der abzugsfähige Betrag hängt von zwei Kriterien ab:

  • Jahr, in dem Sie eingezogen sind
  • Zusammensetzung Ihres Haushalts

Die maximale Abzugsgrenze pro Person ist wie folgt festgelegt:

Ab dem Steuerjahr 2023:
Die ersten 5 Jahre: 3.000€
Zwischen 6 und 10 Jahren: 2.250€
Nach 10 Jahren: 1.500€

Bis einschließlich Steuerjahr 2022:
Die ersten 5 Jahre: 2.000€
Zwischen 6 und 10 Jahren: 1.500€
Nach 10 Jahren: 1.000€

Diese Höchstbeträge werden für den Ehegatten, den Lebenspartner und jedes Kind im Steuerhaushalt erhöht.

Beispiel 1 (Steuerjahr 2023):
Patrick, der verheiratet ist und 2 Kinder hat und im Jahr 2021 eingezogen ist, hat eine Grenze von 3.000€ pro Person, also insgesamt 12.000€. Er hat im Jahr 2021 9.500€ an Zinsen gezahlt, also ist alles absetzbar!

Beispiel 2 (Steuerjahr 2023):
Mia, die in einer Lebenspartnerschaft mit einem Kind lebt und 2009 eingezogen ist, hat einen Höchstbetrag von 1.500€ pro Person, insgesamt also 3.000€. Im Jahr 2021 hat sie 3.500€ an Zinsen gezahlt. Mia kann 3.000€ absetzen.

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