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Veröffentlicht am 22 May 2025

Kann ich meinen Arbeitanzug in der Luxemburger Steuererklärung absetzen?

Berufsanzug in der Steuererklärung absetzen? Nur unter diesen Bedingungen ist Arbeitskleidung absetzbar in Luxemburg.


Wenn die Steuerzeit näher rückt, suchen viele Angestellte und Selbstständige nach Möglichkeiten, ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Eine häufige Frage lautet: Sind Kosten für berufliche Kleidung, wie z. B. ein Anzug, steuerlich absetzbar? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre Tätigkeit und der Verwendungszweck der Kleidung.


Berufskleidung und Steuerabzug: Die Grundregel

In Luxemburg können beruflich bedingte Aufwendungen (auch „Werbungskosten“) von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Allgemeine Geschäftskleidung wie Anzüge ist jedoch in der Regel nicht absetzbar, da sie auch im Alltag tragbar ist. Die Steuerverwaltung unterscheidet:
  • Kleidung, die ausschließlich für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist, inkl. Reinigung und Instandhaltung (möglicherweise absetzbar)
  • Kleidung, die auch außerhalb der Arbeit getragen werden kann (nicht absetzbar)


Wann ist Berufskleidung absetzbar?

Normale Anzüge sind nicht abzugsfähig, jedoch gelten folgende Ausnahmen:
  • Spezielle Berufsbekleidung: Uniformen für Polizei, medizinisches Personal oder Feuerwehr, die berufsbedingt vorgeschrieben sind
  • Schutzkleidung: Sicherheitskleidung wie Stahlkappenschuhe, Schutzhandschuhe, Laborkittel
  • Branchenspezifische Kleidung: z. B. Richterroben, Kostüme für Schauspieler, strapazierfähige Kleidung für Handwerker


Welche Kosten sind absetzbar?

Wenn Ihre Kleidung steuerlich absetzbar ist, können Sie folgende Aufwendungen geltend machen:
  • Anschaffungskosten
  • Reinigung & Pflege (z. B. chemische Reinigung)
  • Reparaturkosten bei Beschädigung


Wie mache ich den Abzug geltend?

  1. Belege aufbewahren – Quittungen für Kauf und Reinigung sichern.
  2. Berufsnotwendigkeit belegen – Kleidung darf nicht für den Alltag geeignet sein.
  3. Als Werbungskosten eintragen – Bei Ihrer Steuererklärung unter „Werbungskosten“ angeben.
Fazit

Standardanzüge sind nicht absetzbar. Berufsspezifische, vorgeschriebene oder schützende Kleidung kann jedoch steuerlich geltend gemacht werden, abhängig von der Genehmigung durch die luxemburgische Steuerverwaltung.

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