Veröffentlicht am 22 May 2025
Kann ich meinen Arbeitanzug in der Luxemburger Steuererklärung absetzen?
Wenn die Steuerzeit näher rückt, suchen viele Angestellte und Selbstständige nach Möglichkeiten, ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Eine häufige Frage lautet: Sind Kosten für berufliche Kleidung, wie z. B. ein Anzug, steuerlich absetzbar? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter Ihre Tätigkeit und der Verwendungszweck der Kleidung.
Berufskleidung und Steuerabzug: Die Grundregel
In Luxemburg können beruflich bedingte Aufwendungen (auch „Werbungskosten“) von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Allgemeine Geschäftskleidung wie Anzüge ist jedoch in der Regel nicht absetzbar, da sie auch im Alltag tragbar ist. Die Steuerverwaltung unterscheidet:
- Kleidung, die ausschließlich für die berufliche Tätigkeit erforderlich ist, inkl. Reinigung und Instandhaltung (möglicherweise absetzbar)
- Kleidung, die auch außerhalb der Arbeit getragen werden kann (nicht absetzbar)
Wann ist Berufskleidung absetzbar?
- Spezielle Berufsbekleidung: Uniformen für Polizei, medizinisches Personal oder Feuerwehr, die berufsbedingt vorgeschrieben sind
- Schutzkleidung: Sicherheitskleidung wie Stahlkappenschuhe, Schutzhandschuhe, Laborkittel
- Branchenspezifische Kleidung: z. B. Richterroben, Kostüme für Schauspieler, strapazierfähige Kleidung für Handwerker
Welche Kosten sind absetzbar?
- Anschaffungskosten
- Reinigung & Pflege (z. B. chemische Reinigung)
- Reparaturkosten bei Beschädigung
Wie mache ich den Abzug geltend?
- Belege aufbewahren – Quittungen für Kauf und Reinigung sichern.
- Berufsnotwendigkeit belegen – Kleidung darf nicht für den Alltag geeignet sein.
- Als Werbungskosten eintragen – Bei Ihrer Steuererklärung unter „Werbungskosten“ angeben.