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CSA-Reform: Was Grenzgänger wissen müssen

Die Reform der ausserschulischen Kinderbetreuung (CSA) gilt auch für Kinder von Grenzgängern. Hier erfahren Sie, wie viel Sie sparen können.

Sie sind Grenzgänger und Ihr Kind wird in Luxemburg betreut? Die Reform des Chèque-Service Accueil (CSA) betrifft auch Sie. Hier erfahren Sie alles Wichtige.

Das CSA steht Grenzgängern seit 2016 offen

Zur Erinnerung: Seit 2016 ist die ausserschulische Kinderbetreuung (Chèque-Service Accueil, CSA) nicht mehr nur Luxemburger Einwohnern vorbehalten. Auch Kinder von Grenzgängern können davon profitieren.

2024 haben über 3.700 Kinder von französischen, belgischen und deutschen Grenzgängern dieses Angebot genutzt.

Was die Reform für Sie bedeutet

Grenzgänger erhalten dieselben Vorteile wie Einwohner:

  • Der Staat übernimmt zwei Drittel der Betreuungskosten
  • Abrechnung nach tatsächlichen Stunden: Sie zahlen nur, was Sie nutzen
  • Keine Zusatzgebühren mehr von den Betreuungseinrichtungen
  • 20 Gratisstunden auch bei Tageseltern für Kinder von 1 bis 4 Jahren

Je nach Ihrer Situation können Sie so mehrere tausend Euro pro Jahr sparen.

Voraussetzungen

Damit Ihr Kind als Grenzgänger vom CSA profitieren kann:

  • Sie müssen EU-Bürger sein
  • Sie müssen in Luxemburg beschäftigt sein
  • Sie müssen beim Centre commun de la sécurité sociale (CCSS) angemeldet sein
  • Ihr Kind muss luxemburgisches Kindergeld beziehen
  • Die Betreuungseinrichtung muss in Luxemburg als CSA-Anbieter zugelassen sein

So beantragen Sie das CSA

Anders als Einwohner (die sich bei ihrer Gemeinde anmelden) müssen Grenzgänger den Antrag direkt bei der Zukunftskasse (Caisse pour l'avenir des enfants, CAE) stellen.

Der Beitrittsvertrag gilt für 12 Monate und muss jährlich erneuert werden.

Der Haken: Wenige zugelassene Einrichtungen außerhalb Luxemburgs

Das ist der Nachteil für Grenzgänger: Nur sehr wenige Kinderkrippen oder Betreuungseinrichtungen in Frankreich, Belgien oder Deutschland sind als CSA-Anbieter zugelassen.

Für eine Zulassung muss eine Einrichtung unter anderem luxemburgischsprachiges Personal beschäftigen und ein mehrsprachiges Bildungsprogramm umsetzen, Anforderungen, die außerhalb des Großherzogtums schwer zu erfüllen sind.

In der Praxis bleibt das CSA daher hauptsächlich für Kinder nutzbar, die in Luxemburg betreut werden.

Wann tritt das in Kraft?

Die neuen Maßnahmen der Reform treten ab 2027 in Kraft.

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