Restschuldversicherung

Einmalprämie oder Jahresprämie: Womit lassen sich die meisten Steuern sparen?

Schützen Sie Ihre Familie!

Eine Restschuldversicherung ist eine Versicherung, die eine Schuld gegen das Risiko des Todes oder der Invalidität absichert.
Die Versicherungsgesellschaft verpflichtet sich, im Falle des Todes oder der Invalidität des Kreditnehmers den Restbetrag des Kredits (integral oder teilweise) zurückzuzahlen, sodass die Familie im Falle einer Tragödie nicht für diese Schuld aufkommen muss.

Profitieren Sie von Steuererleichterungen!

Setzen Sie Restschuldversicherung ab und sparen Sie Steuern!
Der abzugsfähige Betrag hängt von der Art der Prämienzahlung, Ihrem Alter und der Haushaltszusammensetzung ab.

Einmalige Prämie oder jährliche Prämie?

Sie haben die Wahl!
2 Optionen: Jährliche Prämie: Sie können Prämien bis zu 672€/Jahr/Person absetzen, einschließlich aller Versicherungen und Schuldzinsen. Einmalprämie: Entscheiden Sie sich für eine Einmalzahlung und erhöhen Sie den Höchstbetrag für den Abzug von Sonderausgaben.

Restschuldversicherung

Berechnen Sie Ihren Steuerabzug für die Versicherung Ihres Immobiliendarlehens.
Unser Simulator hilft Ihnen dabei, die ideale Prämie zum Schutz Ihrer Familie und Ihres Vermögens zu wählen.

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Einige Beispiele für Abzüge

Single, 45 Jahre

Einmalprämie:

13.200 €

Jahresprämie:

672 €

Paar ohne Kinder, 35 und 38 Jahre alt

Einmalprämie:

18.240 €

Jahresprämie:

1.344 €

Paar, 35 und 38 Jahre alt, mit einem Kind

Einmalprämie:

19.920 €

Jahresprämie:

2.016 €

Paar, 40 und 45 Jahre alt, mit zwei Kindern

Einmalprämie:

29.280 €

Jahresprämie:

2.688 €

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Was ist eine Restschuldversicherung?

Diese Versicherung schützt vor den Risiken Tod und Invalidität und bewahrt Ihre Angehörigen vor möglichen Schulden. Banken verlangen sie oft für Wohnungsbaudarlehen, aber wussten Sie, dass sie auch Steuervorteile bietet?

Wie werden Versicherungsprämien steuerlich abgesetzt? Welche Art von Prämie ist am vorteilhaftesten?

Jahresprämie: Sie können Prämien bis zu 672 € pro Jahr und Person absetzen, einschließlich aller Versicherungen und Zinsen für Privatkredite. Wenn Sie jedoch andere Abzüge (z. B. Kranken- oder Kfz-Versicherung) oder Zinsen für einen Privatkredit haben, kann diese Obergrenze schnell erreicht sein.

Einmalprämie: Entscheiden Sie sich für eine einmalige Zahlung und erhöhen Sie den absetzbaren Betrag für Sonderausgaben.

Die Obergrenze wird wie folgt erhöht:

  • 6.000€ + 1.200€ per Kind im Haushalt
  • 8 % zusätzlich für jedes Jahr nach dem 30. Geburtstag des Versicherungsnehmers.

Tipp: Die Einmalprämie ist alle 5 Jahre steuerlich absetzbar und eignet sich ideal zur langfristigen Absicherung Ihres Wohnungsbaudarlehens!

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