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Steuererklärung nach einer Scheidung in Luxemburg: So geht's
Wie geben Sie Ihre Steuererklärung nach einer Scheidung in Luxemburg ab? Steuerklassen, Übergangszeit, Unterhalt und mehr.
Eine Trennung oder Scheidung betrifft nicht nur Ihr Privat- oder Familienleben. In Luxemburg hat dieser Wechsel auch direkte Auswirkungen auf Ihre Steuern: Steuerklasse, Art der Erklärung, Unterhaltszahlungen… Es lohnt sich, diese Regeln zu kennen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
1. Scheidung: Was passiert mit Ihrer Besteuerung?
Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, endet die gemeinsame Veranlagung als Paar.
-
Im Jahr der Scheidung:
Sie reichen in der Regel eine letzte gemeinsame Erklärung für dieses Jahr ein. -
Ab dem folgenden Steuerjahr:
Jeder Ex-Partner wird einzeln veranlagt und gibt eine eigene Erklärung ab.
Das ist ein wichtiger Wechsel: Sie werden nicht mehr gemeinsam auf das Gesamteinkommen des Paares besteuert, sondern jeder auf sein eigenes Einkommen.
2. Die Übergangszeit: Steuerklasse 2 behalten
Nach einer Trennung gibt es eine Übergangszeit, in der Sie die Steuerklasse 2 (normalerweise für verheiratete Paare mit gemeinsamer Veranlagung) noch eine begrenzte Zeit behalten können.
Voraussetzungen für Klasse 2 über 3 Jahre
Sie können Steuerklasse 2 für drei Steuerjahre nutzen, wenn:
- die Trennung offiziell ist, also entweder:
- durch eine gerichtliche Entscheidung bestätigt, oder
- durch eine Genehmigung zum getrennten Wohnsitz;
- Sie diese Regelung in den letzten fünf Jahren noch nicht in Anspruch genommen haben.
Wichtig
Die 3-Jahres-Frist beginnt mit dem Datum der gerichtlichen Trennung oder der Genehmigung zum getrennten Wohnsitz, nicht mit dem Datum des endgültigen Scheidungsurteils.
Beispiel:
Gerichtliche Trennung am 10. März 2024: Klasse 2 gilt für die Steuerjahre 2025, 2026 und 2027.
Ab 2028 wird jede Person in Klasse 1 oder 1A besteuert, je nach Familiensituation.
3. Welche Steuerklasse nach der Übergangszeit?
Nach Ablauf der Übergangszeit für Klasse 2 (oder wenn Sie keinen Anspruch haben) werden Sie einzeln in einer der folgenden Klassen veranlagt:
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Klasse 1:
Steuerpflichtige ohne unterhaltsberechtigte Kinder. -
Klasse 1A:
Steuerpflichtige mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern (oder in bestimmten anderen Situationen).
Ihre Steuerklasse hängt also hauptsächlich davon ab, ob Sie nach der Scheidung Kinder zu versorgen haben.
4. Unterhalt: Wie wird er besteuert?
Bei einer Scheidung geht es oft um Unterhalts- oder Alimentenzahlungen. Die steuerliche Behandlung hängt davon ab, wer sie erhält.
4.1. Unterhalt zwischen Ex-Partnern
Unterhalt an den Ex-Partner ist:
- steuerpflichtig beim Empfänger,
- absetzbar für den Zahlenden, unter Renten & dauernde Lasten, Bereich „Sonstiges" auf taxx.lu,
- bis maximal 24.000€ pro Jahr.
Das bedeutet: Der Empfänger muss den Unterhalt als Einkommen angeben, während der Zahlende sein zu versteuerndes Einkommen durch diesen Abzug senken kann.
4.2. Kindesunterhalt
Unterhaltszahlungen für Kinder werden anders behandelt:
- sie sind nicht steuerpflichtig beim Kind oder beim Elternteil, der sie erhält,
- sie können dem zahlenden Elternteil einen Freibetrag für außergewöhnliche Belastungen ermöglichen.
Mit anderen Worten: Kindesunterhalt wird nicht besteuert, kann aber dem zahlenden Elternteil trotzdem einen Steuervorteil bringen.
5. Zusammenfassung: Ihre steuerliche Situation nach einer Scheidung
Hier ein Überblick über die wichtigsten Grundsätze:
| Situation | Wichtigste steuerliche Folge |
|---|---|
| Scheidung rechtskräftig | Eine letzte gemeinsame Erklärung im Jahr der Scheidung, danach Einzelveranlagung ab dem Folgejahr. |
| Übergangszeit möglich | Steuerklasse 2 für 3 Jahre bei gerichtlicher Trennung oder genehmigtem getrennten Wohnsitz, unter bestimmten Bedingungen. |
| Nach der Übergangszeit | Besteuerung in Klasse 1 (ohne unterhaltsberechtigte Kinder) oder Klasse 1A (mit unterhaltsberechtigten Kindern). |
Brauchen Sie Hilfe bei der Erklärung nach einer Scheidung?
Eine Scheidung ändert steuerlich einiges: Steuerklasse, Art der Erklärung, Unterhalt, unterhaltsberechtigte Kinder…
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