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Lebenversicherung (Restschuld) in Luxemburg: Jahresprämie oder Einmalprämie?
Jahresprämie oder Einmalprämie für Ihre Restschuldversicherung in Luxemburg? Erfahren Sie die Unterschiede, Steuerabzugsgrenzen und wie Sie Ihre Ersparnis optimieren.
Wenn Sie in Luxemburg einen Immobilienkredit aufnehmen, verlangt die Bank fast immer eine Lebensversicherung (oder Restschuldversicherung) (assurance solde restant dû). Diese Versicherung schützt Ihre Angehörigen, indem sie im Todesfall die verbleibende Kreditsumme abdeckt.
Aber wussten Sie, dass die Art der Prämienzahlung nicht nur Ihre Finanzen, sondern auch Ihre Steuern beeinflusst?
Jahresprämie oder Einmalprämie: Was ist der Unterschied?
Jahresprämie
- Sie zahlen jedes Jahr eine Prämie, die auf Basis der Restschuld berechnet wird.
- Der Betrag sinkt im Laufe der Zeit, weil er der Tilgung Ihres Kredits folgt.
- Sie können diese Prämien jährlich als Sonderausgaben absetzen.
Einmalprämie
- Sie zahlen einmal, zu Beginn des Kredits.
- Das ist langfristig meist günstiger: Sie vermeiden Aufschläge wegen Alter oder verändertem Gesundheitszustand.
- Steuerlich profitiert die Einmalprämie von einem deutlich höheren Abzugsplafond.
Steuerliche Abzugsgrenzen
Der luxemburgische Staat fördert die Restschuldversicherung, indem er den Abzug der Prämie erlaubt, egal ob jährlich oder einmalig.
- Jahresprämie: absetzbar im Rahmen der Sonderausgaben (Pauschale von 672€ pro Haushaltsmitglied, erhöht für unterhaltsberechtigte Kinder).
- Einmalprämie: spezifischer, deutlich höherer Plafond, berechnet nach Alter und Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen.
Einmalprämie: Plafonds im Detail
Bei einer Einmalzahlung steigt der maximal absetzbare Betrag erheblich.
Der Abzug ist begrenzt auf den Wert der Einmalzahlung, maximal jedoch:
- 6.000€ Grundbetrag,
- plus 1.200€ pro Kind im Haushalt,
- plus 8% für jedes Lebensjahr über 30.
Einmalprämie alle 5 Jahre erneuern
Ein oft übersehener Vorteil: Die Einmalprämie kann alle 5 Jahre erneuert werden.
Konkret bedeutet das: Sie können nach 5 Jahren eine neue Einmalzahlung leisten und erneut den Steuerabzug nutzen.
Das ist eine clevere Strategie, um:
- Ihre Steuervorteile langfristig zu maximieren,
- die Nettokosten Ihrer Versicherung zu senken,
- Ihre familiäre Steuerplanung zu optimieren.
Fazit
Die Restschuldversicherung ist nicht nur eine Auflage der Bank, sie ist auch ein echter Steuerhebel in Luxemburg.
- Die Jahresprämie bietet einen regelmäßigen, aber begrenzten Abzug.
- Die Einmalprämie eröffnet einen deutlich höheren Plafond, mit der Möglichkeit, alle 5 Jahre zu erneuern.
Vergleichen Sie vor Ihrer Entscheidung beide Optionen und analysieren Sie die steuerlichen Auswirkungen je nach Alter, Familiensituation und Ihren Plänen. Unser Versicherungsteam berät Sie gerne: agence@accounttech.lu.