Reduzieren Sie Ihre Spenden und sparen Sie Steuern

Welche Spenden sind abzugsfähig?

Spenden an als gemeinnützig anerkannte Organisationen in Luxemburg sind steuerlich absetzbar.

Spenden an als gemeinnützig anerkannte Einrichtungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden.

Welche Mindest- und Höchstbeträge sind abzugsfähig?

Damit Spenden als Sonderausgaben abzugsfähig sind, muss ihre jährliche Gesamtsumme mindestens 120€ betragen.

Der jährliche Abzug darf 20% des gesamten Nettoeinkommens des Steuerzahlers nicht übersteigen und darf nicht mehr als 1.000.000€ betragen.

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Dieses Angebot ist komplett kostenlos und ohne Kaufzwang.

Spenden absetzen in Luxemburg!In Luxemburg wird die Großzügigkeit gegenüber wohltätigen Zwecken und gemeinnützigen Organisationen durch günstige Steuerabzüge gefördert.

Steuerzahler können einen Teil ihrer wohltätigen Spenden in ihrer Einkommensteuererklärung absetzen, was einen wichtigen Anreiz zur Unterstützung von Wohltätigkeitsorganisationen und Gemeinschaftsinitiativen darstellt.