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Publié le 24 February 2021

Versicherungen in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg absetzen!

Die meisten Menschen zahlen regelmäßig Prämien an Versicherungen, aber wussten Sie, dass Sie mit Versicherungsprämien ganz einfach Steuern sparen können, indem Sie die Versicherungen in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg absetzen? 
Abzugsfähig sind die Prämien und Beiträge, die sich auf eine der folgenden Versicherungen beziehen:
  • Leben;
  • bei Todesfall;
  • Restschuldversicherung;
  • Unfälle;
  • Personenschäden;
  • Erwerbsunfähigkeit;
  • Krankheit;
  • Haftpflicht. 
 
Die Beitragszahlungen und Prämien für Lebensversicherungen sind aber nur dann in der Steuererklärung in Luxemburg abzugsfähig, wenn der Vertrag für mindestens 10 Jahre abgeschlossen wurde.
 
Wie viel kann man für Versicherungen in der Steuererklärung in Luxemburg absetzen?
 
Seit dem Steuerjahr 2017, gilt für absetzbare Versicherungsprämien und Schuldzinsen ein und derselbe Höchstbetrag, welcher in Luxemburg bei insgesamt 672€ pro Jahr liegt. Dieser Betrag erhöht sich pro Person im Haushalt um denselben Wert.
 
Beispiel: 
Ein 4-Personen-Haushalt (2 Erwachsene und 2 Kinder) kann somit auf der Steuererklärung von einem Abzug von 2.688 € (4 x 672€) profitieren für Versicherungsprämien und Schuldzinsen zusammen, was einer Steuererstattung von bis zu 1.128,96€ entspricht.
 
Mithilfe von taxx.lu wird das Absetzen von Versicherungen zu einem Kinderspiel!
 
Zu Beginn des Jahres erhalten Sie von Ihrer Versicherung Bescheinigungen über die Beträge, die Sie in Ihrer Steuererklärung in Luxemburg absetzen können. Diese geben Sie dann vollständig im Formular „Sonderausgaben“ auf taxx.lu an. 

Unser System fügt die maximal abzuziehenden Beträge von Versicherungen automatisch ein.

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