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Airbnb in Luxemburg: Was Gastgeber über Steuern wissen müssen

Airbnb-Vermietung in Luxemburg ist nicht steuerfrei. Erfahren Sie, welche Einnahmen Sie angeben müssen, was bei Vergessen droht und was Sie absetzen können.

Die eigene Wohnung auf Airbnb vermieten klingt nach einer einfachen Möglichkeit, etwas dazuzuverdienen. Aber Vorsicht: In Luxemburg sind Einnahmen aus Airbnb nicht steuerfrei. Sie müssen korrekt angegeben werden, sonst droht Ärger mit dem Finanzamt. Was sind also die Regeln?

1. Airbnb-Einnahmen: Was muss ich angeben?

Sobald Sie Mieteinnahmen über Airbnb (oder eine ähnliche Plattform) erhalten, zählen diese als Mieteinnahmen und gehören in Ihre Steuererklärung.

  • Sie sind nicht steuerfrei.
  • Alle Beträge müssen angegeben werden, auch wenn Sie nur gelegentlich vermieten.

Beispiel: Sie vermieten ein Zimmer in Ihrer Wohnung an ein paar Wochenenden im Jahr und nehmen 2.000€ ein, dieser Betrag muss in Ihre Steuererklärung.

2. Mieteinnahmen oder Gewerbeeinkünfte?

Wie es besteuert wird, hängt davon ab, wie oft Sie vermieten:

  • Gelegentliche Vermietung (weniger als 90 Tage/Jahr): gilt als Mieteinnahmen.
  • Regelmäßige Vermietung (mehr als 90 Tage/Jahr): wird als gewerbliche Tätigkeit eingestuft, mit höheren steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Pflichten.

3. Was kann ich absetzen?

Gute Nachricht: Bestimmte Kosten rund um die Vermietung können abgesetzt werden, zum Beispiel:

  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten,
  • ein Teil der Nebenkosten (Heizung, Wasser, Strom, Internet),
  • Darlehenszinsen, wenn die Immobilie finanziert ist.

Diese Abzüge senken Ihr zu versteuerndes Einkommen.

4. Was ist mit der Mehrwertsteuer?

Grundsätzlich ist die Vermietung von Wohnraum in Luxemburg von der Mehrwertsteuer befreit. Sieht Ihre Vermietung aber eher nach einem Gewerbe aus, könnten Sie mehrwertsteuerpflichtig werden.

5. Grenzgänger und Airbnb in Luxemburg

Wenn Sie in Luxemburg ansässig sind, geben Sie diese Einnahmen in Luxemburg an.

Wenn Sie Grenzgänger sind und eine Immobilie in Luxemburg vermieten, sind die Einnahmen ebenfalls in Luxemburg steuerpflichtig (Belegenheitsprinzip).

6. Was passiert, wenn ich es vergesse?

Wer seine Airbnb-Einnahmen nicht angibt, riskiert:

  • eine Steuernachzahlung,
  • Verzugszinsen,
  • Bußgelder.

Lieber rechtzeitig alles korrekt angeben.

Fazit

Airbnb-Vermietung in Luxemburg ist erlaubt, bringt aber klare steuerliche Pflichten mit sich. Bevor Sie loslegen, sollten Sie den Unterschied zwischen gelegentlicher Vermietung und Gewerbebetrieb kennen, und alle Belege aufbewahren, um Ihre Abzüge nachweisen zu können.

Tipp: Machen Sie eine Simulation auf taxx.lu, um zu sehen, wie sich Ihre Airbnb-Einnahmen auf Ihre Steuern auswirken, oder sprechen Sie mit einem Steuerberater, um böse Überraschungen zu vermeiden.

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