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Erster Job in Luxemburg? So holen Sie sich Ihre Steuererstattung

2025 Ihren ersten Job in Luxemburg angetreten? Wahrscheinlich haben Sie zu viel Steuer gezahlt. So holen Sie sich Ihr Geld zurück.

Der erste Job nach dem Studium ist aufregend. Aber was die meisten Berufseinsteiger nicht wissen: Sie haben wahrscheinlich zu viel Steuer gezahlt. Mit einer Steuererklärung für Ihr erstes Arbeitsjahr können Sie sich eine ordentliche Erstattung sichern, oft mehrere hundert Euro.

Wenn Sie 2025 erst im Laufe des Jahres ins Berufsleben gestartet sind und Ihr erstes Gehalt bezogen haben, lohnt sich eine Steuererklärung fast immer. Besonders, wenn Sie ledig sind und einzeln veranlagt werden.

Warum Berufseinsteiger zu viel Steuer zahlen

In Luxemburg zieht Ihr Arbeitgeber die Einkommensteuer jeden Monat direkt vom Gehalt ab. Das ist die sogenannte Quellensteuer (retenue d'impôt). Das System geht davon aus, dass Sie das ganze Kalenderjahr über dasselbe Gehalt verdient haben.

Aber das stimmt in Ihrem Fall nicht. Wenn Sie im September angefangen haben, haben Sie nur vier Monate lang ein Gehalt bekommen, nicht zwölf. In den Monaten davor hatten Sie gar kein steuerpflichtiges Einkommen.

Das Ergebnis? Die Steuer auf Ihrer Gehaltsabrechnung basiert auf einem höheren Jahreseinkommen, als Sie tatsächlich verdient haben. Sie haben zu viel gezahlt.

So funktioniert es

Die Quellensteuer berechnet Ihren monatlichen Abzug so, als würde Ihr Gehalt für das gesamte Jahr gelten. Wenn Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, ist Ihr tatsächliches Jahreseinkommen deutlich niedriger. Der angewandte Steuersatz war also zu hoch.

Wenn Sie eine Steuererklärung abgeben, berechnet die Steuerverwaltung (ACD) Ihre Steuer auf Basis Ihres tatsächlichen Einkommens neu. Die Differenz bekommen Sie als Erstattung zurück.

Steuererstattung beim ersten Job: ein praktisches Beispiel

Kim hat im August 2025 ihr Studium abgeschlossen und im September 2025 ihren ersten Job in Luxemburg angetreten. Ihr Bruttomonatsgehalt: 4.500 €.

  • Arbeitsmonate in 2025: 4 (September bis Dezember)
  • Tatsächliches Bruttojahreseinkommen: 18.000 €
  • Vom Quellensteuersystem angenommenes Einkommen: 54.000 € (4.500 € x 12 Monate)

Kims Arbeitgeber hat jeden Monat Steuer einbehalten, als hätte sie 54.000 € im Jahr verdient. Ihr tatsächliches Einkommen lag aber nur bei 18.000 €, also in einer deutlich niedrigeren Steuerklasse. Durch die Abgabe der Steuererklärung 2025 im Jahr 2026 holt sich Kim die zu viel gezahlte Steuer zurück.

Vergessen Sie Ihre Abzüge nicht

Zusätzlich zur Erstattung aus der zu viel gezahlten Quellensteuer können Sie Abzüge geltend machen, die Ihr steuerpflichtiges Einkommen weiter senken. Dazu gehören Versicherungsprämien und Zinsen auf Privatkredite. Jeder Abzug erhöht Ihre Erstattung.

Formular 100 oder Formular 163: Welches brauchen Sie?

Das hängt von Ihrer Situation ab. In Luxemburg gibt es zwei Hauptformulare für Privatpersonen:

Formular 163 (Lohnsteuerjahresausgleich) ist ein vereinfachtes 6-seitiges Formular. Es ist genau für Fälle wie Ihren gedacht: Sie haben mitten im Jahr angefangen zu arbeiten, sind nicht zur Abgabe einer vollständigen Steuererklärung verpflichtet und möchten zu viel gezahlte Steuer zurückfordern. Dieses Formular kann nicht dazu führen, dass Sie Steuern nachzahlen müssen. Es kann nur zu einer Erstattung oder einem Nullergebnis führen.

Formular 100 (Steuererklärung) ist die vollständige 20-seitige Steuererklärung. Diese benötigen Sie, wenn Ihr steuerpflichtiges Einkommen 100.000 € übersteigt, wenn Sie bei mehreren Arbeitgebern mehr als 36.000 € verdienen (Klasse 1 oder 2) oder wenn Sie Einkünfte haben, die nicht der Quellensteuer unterliegen (Mieteinnahmen, freiberufliche Tätigkeit usw.).

Für die meisten Berufseinsteiger mit einem einzigen Arbeitgeber und einer unkomplizierten Situation ist Formular 163 die richtige Wahl.

Nicht sicher, welches Formular Sie brauchen?

taxx.lu ermittelt automatisch, ob Sie Formular 100 oder 163 benötigen, basierend auf Ihrem Einkommen und Ihrer persönlichen Situation. Kein Rätselraten nötig.

Wer profitiert davon?

Dieser Steuervorteil gilt vor allem für:

  • Berufseinsteiger, die zum ersten Mal ins Arbeitsleben eintreten
  • Alleinstehende Steuerpflichtige in Steuerklasse 1 oder 1a
  • Alle, die einen Teil des Jahres kein Einkommen hatten

Das gilt sowohl für Ansässige als auch für Grenzgänger (Frontaliers) aus Frankreich, Belgien und Deutschland. Wenn Sie als Nichtansässiger 2025 weniger als 9 aufeinanderfolgende Monate in Luxemburg gearbeitet haben, ist das Formular 163 NR die richtige Version für Sie.

Nicht nur für Berufseinsteiger

Auch wenn Sie nicht gerade Ihren ersten Job angetreten haben: Für die meisten Menschen in Luxemburg lohnt sich eine Steuererklärung. Die monatlich einbehaltene Quellensteuer berücksichtigt nicht Ihr gesamtes Bild: Hypothekenzinsen, Versicherungsprämien, Spenden, Kinderbetreuungskosten, private Altersvorsorge... Die meisten Steuerzahler haben mindestens einige Abzüge, die ihr steuerpflichtiges Einkommen senken und zu einer Erstattung führen.

Und wenn Sie im Laufe des Jahres Zeiten ohne Einkommen hatten, wird eine Steuererklärung noch wertvoller. Das betrifft unter anderem:

  • Arbeitslosigkeit (ohne Bezug von Arbeitslosengeld)
  • Karrierepausen oder Sabbaticals
  • Späte Jobwechsel mit einer Lücke zwischen zwei Stellen
  • Vorübergehende Inaktivität aus beliebigem Grund

Der einfachste Weg, es herauszufinden? Probieren Sie es kostenlos aus. Auf taxx.lu können Sie eine vollständige Simulation durchführen und sehen, wie hoch Ihre geschätzte Erstattung oder Steuernachzahlung ausfällt. Zeigt das Ergebnis eine Erstattung, wissen Sie, dass sich die Abgabe lohnt. Zeigt es eine Nachzahlung, ist das ebenfalls wichtig, denn dann ist die Abgabe höchstwahrscheinlich Pflicht.

So oder so wissen Sie genau, woran Sie sind, bevor Sie einen Cent ausgeben.

Frist: Nicht verpassen

Sie haben bis zum 31. Dezember 2026 Zeit, Ihre Steuererklärung oder Ihren Lohnsteuerjahresausgleich für 2025 einzureichen. Das ist eine großzügige Frist, aber lassen Sie sie nicht verstreichen. Zu viel gezahlte Steuern werden nicht automatisch erstattet. Sie müssen sie einfordern.

Keine automatische Erstattung

Die luxemburgische Steuerverwaltung erstattet zu viel gezahlte Quellensteuer nicht von sich aus. Sie müssen aktiv eine Erklärung einreichen (Formular 100 oder 163), um Ihr Geld zurückzubekommen. Ohne Abgabe verfällt die Erstattung.

Ihre erste Steuererklärung mit taxx.lu abgeben

Die erste Steuererklärung kann sich überwältigend anfühlen. Muss sie aber nicht. taxx.lu führt Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Prozess, ganz ohne LuxTrust.

  1. Erstellen Sie Ihr Konto und folgen Sie dem Schritt-für-Schritt-Prozess. Sie werden durch jeden Abschnitt geführt und müssen nur Fragen beantworten.
  2. Importieren Sie Ihre Dokumente automatisch oder laden Sie sie manuell hoch. Unsere AutoScan-Funktion liest Ihre Bescheinigungen (offiziell anerkannt vom System) und füllt Ihre Erklärung automatisch aus.
  3. Vervollständigen Sie Ihre Angaben und prüfen Sie, ob alles korrekt ist.
  4. Sehen Sie Ihre geschätzte Erstattung (kostenlos) in Echtzeit, während Sie Ihre Erklärung ausfüllen.
  5. Bezahlen und herunterladen: Ihre fertig ausgefüllten Formulare, bereit zur Einreichung.
  6. Optional: Lassen Sie Ihre Erklärung von einem Steuerexperten prüfen. Wählen Sie unser Plus- (119 €) oder Premium-Paket (199 €) und ein qualifizierter Experte überprüft Ihre Steuererklärung vor der Einreichung, damit Sie sicher sein können, dass nichts übersehen wird.

Und wenn Sie mal nicht weiterkommen, ist unser Support-Team jederzeit per Chat oder E-Mail für Sie da.

Starten Sie Ihre Erklärung und finden Sie heraus, wie viel Sie zurückbekommen können.

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