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Kinderbetreuungskosten oder Unterstützung eines pflegebedürftigen Elternteils absetzen: Was das luxemburgische Gesetz sagt

Krippengebühren, Maison relais, Pflege eines älteren Elternteils: Erfahren Sie, was Sie in Luxemburg tatsächlich von der Steuer absetzen können und wie.

In Luxemburg können bestimmte Kosten für Kinderbetreuung oder die Unterstützung eines pflegebedürftigen Elternteils vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Allerdings werden diese Steuervorteile oft missverstanden. Hier erfahren Sie, was das Gesetz tatsächlich ermöglicht und wie Sie davon profitieren können.

1. Kinderbetreuungskosten: Was ist absetzbar?

Eltern, die ihre Kinder betreuen lassen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil dieser Ausgaben von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Arten von abzugsfähigen Ausgaben

Folgende Betreuungskosten können berücksichtigt werden:

  • Krippe
  • Kindertagesstätte
  • Maison relais (Nachmittagsbetreuung)
  • Häusliche Betreuung durch zugelassene Tageseltern

Abzugsfähiger Betrag

Das Gesetz legt eine jährliche Obergrenze von 5.400 € pro Kind fest, also 450 € pro Monat.

Zu erfüllende Voraussetzungen

  • Das Kind muss steuerlich zu Ihrem Haushalt gehören
  • Die Ausgaben müssen tatsächlich angefallen und durch Rechnungen belegt sein
  • Die Betreuung muss durch eine zugelassene Person oder Einrichtung erfolgen

Wichtig

Betreuungskosten, die an ein Familienmitglied (Großeltern, Onkel, Tante) gezahlt werden, sind in der Regel nicht absetzbar, es sei denn, diese Person ist als Tagesmutter oder Tagesvater zugelassen.

Dieser Abzug reduziert Ihre Steuerbemessungsgrundlage und senkt somit den zu zahlenden Steuerbetrag.

2. Unterstützung eines pflegebedürftigen Elternteils: Was das Gesetz vorsieht

Luxemburg berücksichtigt auch die finanzielle Belastung durch die Unterstützung eines älteren oder pflegebedürftigen Elternteils. Ein spezifischer Abzug kann im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen geltend gemacht werden.

Wer ist berechtigt?

Eltern, Großeltern oder andere direkte Vorfahren, die:

  • mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben, oder
  • von ihm finanziell abhängig sind

Wie funktioniert der Abzug?

Die Steuerverwaltung berechnet zunächst eine „zumutbare Eigenbelastung" basierend auf Ihrer Situation und Ihrem Einkommen. Nur der Teil der Ausgaben, der diese zumutbare Eigenbelastung übersteigt, ist abzugsfähig.

Berechnungsbeispiel

Ein Paar hat eine geschätzte „zumutbare Eigenbelastung" von 10.000 €. Sie haben einen pflegebedürftigen Elternteil mit insgesamt 15.000 € im Jahr unterstützt. Nur die Differenz, also 5.000 €, kann steuerlich abgesetzt werden.

Zu erfüllende Voraussetzungen

  • Die unterstützte Person muss gesetzlich als pflegebedürftig anerkannt sein oder Bedürfnisse haben, die Unterstützung erfordern
  • Die angefallenen Ausgaben müssen belegt werden können (Unterkunft, Pflege, tägliche Hilfe usw.)
  • Die Kosten müssen tatsächlich vom Steuerpflichtigen bezahlt worden sein

Erforderliche Dokumentation

Dieser Abzug erfordert eine genaue Dokumentation, oft begleitet von einem ärztlichen oder behördlichen Nachweis der Pflegebedürftigkeit. Bewahren Sie alle Ihre Unterlagen auf!

3. Praktische Tipps zur Maximierung Ihrer Abzüge

Um diese Steuervorteile voll auszuschöpfen:

Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege auf: Krippenbescheinigungen, Maison-relais-Nachweise, Rechnungen für häusliche Pflege, Überweisungsnachweise für die Unterstützung der Eltern.

Prüfen Sie die Berechtigung: Stellen Sie sicher, dass der Betreuungsanbieter zugelassen ist und dass die unterstützte Person die gesetzlichen Kriterien für Pflegebedürftigkeit erfüllt.

Trennen Sie die Ausgabenarten: Kinderbetreuungskosten und Unterstützung eines pflegebedürftigen Elternteils sind zwei unterschiedliche Kategorien mit verschiedenen Regeln und Obergrenzen.

taxx.lu-Vorteil

Auf taxx.lu werden die abzugsfähigen Höchstbeträge für außergewöhnliche Belastungen automatisch basierend auf den eingegebenen Einkünften berechnet.

Fazit

Das Absetzen von Kinderbetreuungskosten oder der Unterstützung eines pflegebedürftigen Elternteils kann einen echten Steuervorteil bringen. Allerdings sind diese Abzüge gesetzlich streng geregelt und erfordern eine sorgfältige Dokumentation.

Wenn Sie die Obergrenzen, Voraussetzungen und erforderlichen Nachweise kennen, können Sie Ihre Steuerlast reduzieren und gleichzeitig den Bedürfnissen Ihrer Familie gerecht werden.

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