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Kreditzinsen in Luxemburg: So holst du dir einen Teil über die Steuer zurück

Immobilienkredit oder Privatkredit: Ein Teil deiner Zinsen kann deine Steuer in Luxemburg senken. Grenzen und Bedingungen, einfach erklärt.

Zinsen für einen Kredit zahlt niemand gern.

Die gute Nachricht: Einen Teil dieser Zinsen kannst du dir über deine luxemburgische Steuererklärung zurückholen.

Du musst nur wissen, wo du sie einträgst und bis zu welcher Grenze. Hier kommt alles, klar erklärt.

Zuerst: Was sind eigentlich "Schuldzinsen"?

Wenn du einen Kredit zurückzahlst, teilt sich deine Monatsrate in zwei Teile:

  • das Kapital: das Geld, das du geliehen hast und Stück für Stück zurückzahlst;
  • die Zinsen: das, was die Bank dir dafür berechnet, dass sie dir das Geld geliehen hat.

Nur die Zinsen (im Steuerdeutsch "Schuldzinsen") können abzugsfähig sein. Die Rückzahlung des Kapitals nie.

Das ist die erste Regel. Alles andere ergibt sich daraus.

Zwei Kredite, zwei Wege zum Abzug

Es kommt darauf an, was dein Kredit finanziert hat.

  • Ein Kredit für deine Hauptwohnung? Die Zinsen kommen in das Feld für abzugsfähige Schuldzinsen im Zusammenhang mit der Hauptwohnung.
  • Ein Konsumkredit (Auto, Möbel, eine Reise…)? Die Zinsen ziehst du als Sonderausgaben ab.

Zwei verschiedene Kategorien, zwei verschiedene Grenzen. Nehmen wir sie der Reihe nach.

1. Immobilienkredit: die Zinsen für deine Hauptwohnung

Du hast einen Kredit aufgenommen, um das Haus oder die Wohnung zu kaufen oder zu bauen, in der du wohnst? Die Zinsen dieses Kredits kannst du von deinem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

Für das Finanzamt sind das Kosten rund um deine Immobilie. Sie werden deshalb zusammen mit deinen Einkünften aus Vermietung angegeben, nicht bei den Sonderausgaben.

Als Nachweis brauchst du nur ein Dokument: die jährliche Bescheinigung deiner Bank, auf der die im Jahr gezahlten Zinsen stehen.

Das Datum, das alles entscheidet: das Verfügbarkeitsdatum

Seit dem Steuerjahr 2024 hängt deine Abzugsgrenze vom Verfügbarkeitsdatum deiner Wohnung ab.

Klartext: das Datum, ab dem deine Wohnung bewohnbar war (Schlüssel in der Hand, bezugsfertig), auch wenn du erst später eingezogen bist.

  • Kauf vom Plan (VEFA): das Datum der Fertigstellung und der Schlüsselübergabe.
  • Eine schon bewohnbare Wohnung: das Kaufdatum.
  • Eine baufällige Wohnung, die umfassend saniert werden muss: das Datum, ab dem sie wieder bewohnbar ist.

Die Grenze, je nach Verfügbarkeitsdatum

Ist deine Wohnung nach dem 31.12.2023 verfügbar geworden, sind deine Zinsen voll abzugsfähig, ohne Grenze. Das trifft auf die meisten neueren Käufe zu.

Bei älteren Wohnungen gilt eine jährliche Grenze pro Person, und je weiter das Verfügbarkeitsdatum zurückliegt, desto niedriger fällt sie aus. War sie zwischen 2020 und 2023 verfügbar, liegt die Grenze bei 4.000 € pro Person. Zwischen 2015 und 2019 sinkt sie auf 3.000 €. Und vor 2015 auf 2.000 €.

Achtung

Diese Stichjahre verschieben sich mit jedem Steuerjahr um eins. Du musst nicht selbst rechnen: Auf taxx.lu wird die richtige Grenze automatisch für deine Situation angewendet.

Im ersten Jahr auch die Kreditkosten

In dem Jahr, in dem deine Wohnung verfügbar wird, ziehst du auch die Kosten für den Abschluss deines Kredits ab: die Bearbeitungsgebühren der Bank, die notarielle Urkunde zur Krediteröffnung und die Eintragung der Hypothek.

Nicht zu verwechseln mit den Notarkosten für den Kauf der Immobilie selbst, die nicht abzugsfähig sind.

Eine Grenze, die sich vervielfacht

Die Grenze gilt pro Person in deinem Steuerhaushalt.

Dein Steuerhaushalt, das bist du, dazu dein gemeinsam mit dir veranlagter Ehe- oder Lebenspartner (die "Zusammenveranlagung") und jedes Kind zu deinen Lasten.

Hinweis

Familie mit vier Personen (Paar mit zwei Kindern), Wohnung 2017 verfügbar, Grenze von 3.000 € pro Person:
3.000 € × 4 = 12.000 € maximaler Abzug pro Jahr.
Wäre die Wohnung nach dem 31.12.2023 verfügbar gewesen, gäbe es gar keine Grenze.

2. Privatkredit: die Zinsen als "Sonderausgaben"

Die Zinsen eines Konsumkredits können deine Steuer ebenfalls senken, aber in einer anderen Kategorie: den Sonderausgaben.

Sonderausgaben sind private Kosten, die das Gesetz zum Abzug zulässt (bestimmte Versicherungen, bestimmte Zinsen und so weiter).

Dabei: Konsumkredite, zum Beispiel für ein Auto, Möbel oder eine Reise.

Nicht dabei: Kredite rund um eine Immobilie, egal ob deine Hauptwohnung oder eine vermietete Wohnung. Die werden woanders angegeben.

Die Grenze: 672 € pro Person, aber geteilt

Die Grenze liegt bei 672 € pro Jahr und pro Person. Sie erhöht sich um denselben Betrag für einen gemeinsam veranlagten Ehe- oder Lebenspartner und für jedes Kind, für das dir eine Steuerermäßigung zusteht (die Ermäßigung für ein unterhaltsberechtigtes Kind).

Aber Vorsicht, hier lauert ein Haken.

Achtung

Diese 672 € sind nicht nur für Kreditzinsen reserviert. Du teilst sie dir mit deinen abzugsfähigen Versicherungsprämien (Haftpflicht, Unfall und so weiter).
Wenn deine Versicherungen den Topf schon füllen, bleibt für die Zinsen deines Konsumkredits nichts mehr übrig. Und umgekehrt.

Hinweis

Verheiratetes Paar mit zwei Kindern: Gesamtgrenze von 672 € × 4 = 2.688 € pro Jahr.
Dieser Topf deckt alles ab: abzugsfähige Versicherungsprämien und Zinsen aus Konsumkrediten. Nicht 2.688 € pro Posten.

3. Richtig erklären, ohne dein Wochenende zu opfern

Immobilienkredit von Privatkredit unterscheiden, die richtige Kategorie treffen, die Grenzen einhalten, die richtigen Belege beilegen… ein Fehler kann dich einen Abzug kosten oder eine Nachfrage nach Unterlagen auslösen.

Tipp

Auf taxx.lu scannst du deine Bankbescheinigungen, und die Plattform setzt sie in die richtige Rubrik und wendet die Grenze an, die zu deiner Situation passt.
Das Ergebnis: eine korrekte Erklärung und der höchste Abzug, der dir zusteht, ohne dich durch das Steuerrecht zu wühlen.

Zum Mitnehmen

  • Nur die Zinsen sind abzugsfähig, nie das zurückgezahlte Kapital.
  • Immobilienkredit (Hauptwohnung): zusammen mit deinen Einkünften aus Vermietung angegeben. Voll abzugsfähig, wenn die Wohnung nach dem 31.12.2023 verfügbar wurde, sonst eine Grenze pro Person je nach Verfügbarkeitsdatum.
  • Konsumkredit: Sonderausgaben, Grenze von 672 € pro Person, geteilt mit deinen Versicherungsprämien.
  • Der einfachste Weg, nichts zu vergessen und das richtige Feld zu treffen: mit taxx.lu.

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