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Krypto-Steuern: Was Ansässige und Grenzgänger wissen müssen
Bitcoin, Ethereum & Co: Erfahren Sie als Ansässiger oder Grenzgänger, wann Ihre Krypto-Gewinne steuerpflichtig sind und wie Sie sie in Luxemburg angeben.
Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum ziehen immer mehr Anleger in Luxemburg und der Großregion an. Aber Achtung: Ihre Gewinne können steuerpflichtig sein, egal ob Sie in Luxemburg wohnen oder Grenzgänger sind. Hier das Wichtigste im Überblick.
1. Steuerlich Ansässige in Luxemburg
Wer in Luxemburg ansässig ist, wird auf sein gesamtes weltweites Einkommen besteuert, Krypto-Gewinne eingeschlossen.
- Haltedauer unter 6 Monaten: Gewinne aus dem Verkauf gelten als Spekulationsgewinne und werden nach dem progressiven Einkommensteuertarif besteuert.
- Haltedauer über 6 Monaten: Der Gewinn ist steuerfrei.
- Vorsicht: Wenn Sie häufig handeln oder das Ganze wie eine gewerbliche Tätigkeit aussieht, kann das Finanzamt Ihre Gewinne als Geschäftseinkommen einstufen, und dann wird alles voll besteuert.
Beispiel: Sie kaufen Bitcoin und verkaufen nach 4 Monaten mit Gewinn, diesen müssen Sie angeben. Halten Sie länger als 6 Monate, ist der Gewinn steuerfrei (es sei denn, es wird als gewerbliche Tätigkeit eingestuft).
2. Grenzgänger in Luxemburg
Für Grenzgänger gilt eine wichtige Unterscheidung:
- Steuerlicher Wohnsitz: Krypto-Gewinne werden hauptsächlich in Ihrem Wohnsitzland besteuert.
- Arbeit in Luxemburg: Nur das Einkommen aus Ihrer Tätigkeit in Luxemburg wird hier besteuert. Krypto-Gewinne fallen unter die Steuerregeln Ihres Heimatlandes (Frankreich, Belgien, Deutschland).
Kurz gesagt: Als Grenzgänger müssen Sie Ihre Krypto-Gewinne nach den Steuerregeln Ihres Wohnsitzlandes versteuern, nicht in Luxemburg.
3. Nachweise und Dokumentation
- Bewahren Sie immer Belege für Käufe und Verkäufe auf (Börsen-Auszüge, Wallet-Daten, Rechnungen).
- Das Finanzamt kann eine genaue Aufstellung aller Transaktionen verlangen (Datum, Betrag, Kaufpreis, Verkaufspreis, Haltedauer).
- Manche Plattformen bieten bereits Jahresübersichten an, die das Ausfüllen der Steuererklärung erleichtern.
4. Das Wichtigste auf einen Blick
- Ansässige: Steuerfrei bei einer Haltedauer von mehr als 6 Monaten (außer bei gewerblicher Tätigkeit).
- Grenzgänger: Gewinne müssen im Wohnsitzland angegeben werden.
- In jedem Fall: Führen Sie eine saubere Übersicht über alle Ihre Transaktionen.