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Vorgefüllte Steuererklärung in Luxemburg: Verlassen Sie sich nicht blind darauf

Ihre vorausgefüllte Steuererklärung spiegelt nicht unbedingt Ihre aktuelle Situation wider. Fehlende Abzüge, veraltete Daten: Machen Sie Ihre Steuererklärung jetzt mit taxx.lu.

Am 7. April 2026 wird die Steuersaison offiziell für alle luxemburgischen Steuerpflichtigen eröffnet. Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Ab dem 30. März 2026 erhalten jedoch bestimmte berechtigte Steuerpflichtige per Post eine vorausgefüllte Steuererklärung der Steuerverwaltung (ACD).

Auf dem Papier ist die Botschaft der Steuerverwaltung klar: beschleunigen, vereinfachen. Eine bereits ausgefüllte Steuererklärung, die man in wenigen Minuten unterschreiben und zurücksenden kann. Weniger Papierkram, weniger Aufwand. Die Idee ist verlockend – und genau darin liegt das Problem. Was viele Steuerpflichtige nicht bemerken oder unterschätzen, ist der im Schreiben der Steuerverwaltung enthaltene Hinweis: Dieses Dokument wurde auf der Grundlage der Informationen, die der Steuerverwaltung (ACD) derzeit zur Verfügung stehen erstellt.

Dies heisst also, dass die vorausgefüllte Steuererklärung keinerlei Abzüge oder unverändert die des Vorjahres enthält. Diese haben aber gegenfalls inzwischen geändert. Ein technischer Hinweis mit sehr konkreten Folgen.

Dabei ist die Steuersituation niemals unveränderlich. Von Jahr zu Jahr können Ihre Versicherungsprämien gestiegen oder gesunken sein. Vielleicht haben Sie Ihr Immobiliendarlehen neu verhandelt, Ihren Bausparvertrag geändert, eine Spende getätigt oder erhebliche Krankheitskosten gehabt. Die automatische Übernahme der Vorjahresdaten oder das Nichtdeklarieren von Abzügen kann Sie also deutlich teurer zu stehen kommen, als Sie vermuten.

Was die vorausgefüllte Steuererklärung tatsächlich enthält

Die vorausgefüllte Erklärung enthält ausschließlich Ihre Gehälter und/oder Renten, so wie sie der ACD von Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Rentenkasse mitgeteilt wurden.

Für den Rest sind je nach Profil zwei Situationen möglich:

  • Entweder es sind keine Abzüge eingetragen: Die Steuererklärung ist frei von abzugsfähigen Ausgaben,
  • oder die Abzüge entsprechen unverändert denen des Vorjahres, ohne jegliche Aktualisierung.

In beiden Fällen ist das Ergebnis dasselbe: Ihre tatsächliche Situation des betreffenden Steuerjahres wird nicht widergespiegelt. Die Steuerverwaltung verfügt nicht über Ihre Belege, kennt nicht die Entwicklung Ihrer Verträge und kann Ihre Steuererklärung nicht an das anpassen, was sich in Ihrem Leben verändert hat. Wenn Sie dieses Dokument unterzeichnen und zurücksenden, ohne Ihre eigenen Angaben einzutragen, riskieren Sie, deutlich mehr Steuern zu zahlen als nötig.

Was die vorausgefüllte Steuererklärung möglicherweise nicht enthält:

Hier sind die wichtigsten Abzugsposten, die in der vorausgefüllten Steuererklärung möglicherweise fehlen, auf die jedoch viele luxemburgische Steuerpflichtige Anspruch haben:

Abzugsfähige Versicherungen

Prämien für eine Lebensversicherung, eine private Krankenzusatzversicherung, eine Haftpflichtversicherung oder eine Restschuldversicherung können unter bestimmten Voraussetzungen von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Bausparen

Einzahlungen bei Instituten wie BHW, Schwäbisch Hall oder Wüstenrot berechtigen in Luxemburg zu einem Steuerabzug.

Altersvorsorgevertrags 111bis

Beiträge im Rahmen eines anerkannten Altersvorsorgevertrags.

Schuldzinsen Ihres Immobiliendarlehens

Wenn Sie ein Darlehen zur Finanzierung Ihres Hauptwohnsitzes in Luxemburg oder im Ausland aufgenommen haben, sind die monatlich zurückgezahlten Zinsen innerhalb der gesetzlichen Höchstbeträge abzugsfähig. Ebenso können die Kreditgründungskosten (Notargebühren, Bankbearbeitungsgebühren) im Jahr ihrer Zahlung abgezogen werden. Diese Beträge können mehrere Hundert bis Tausend Euro an Abzügen ausmachen. Ohne Ihr Zutun werden sie schlichtweg ignoriert.

Spenden

Spenden an in Luxemburg anerkannte Organisationen berechtigen ab einem bestimmten Jahresbetrag zu einem Steuerabzug. Auch hier erhalten Sie über die vorausgefüllte Steuererklärung keine Erinnerung.

Außergewöhnliche Belastungen

Nicht erstattete Krankheitskosten, Kinderbetreuungskosten (Krippe, Hort, Haushaltshilfe), Beerdigungskosten, Gerichtskosten… Diese Ausgaben können als abzugsfähige außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Ihre Berücksichtigung hängt vollständig von Ihrer eigenen Initiative ab.

Das versteckte Risiko: Sie stehen Ihrem Steuerbescheid allein gegenüber

Über die entgangenen Abzüge hinaus birgt die vorausgefüllte Steuererklärung ein weiteres Problem: Ohne Begleitung ist es schwierig, die Richtigkeit der bereits von der Verwaltung eingetragenen Daten zu überprüfen, einzuschätzen, ob der berechnete Steuerbetrag korrekt ist, und vor allem einen Fehler nach Erhalt des Steuerbescheids zu erkennen.

Wenn Ihnen Ihr Bescheid zu hoch erscheint oder die erwartete Rückerstattung geringer ausfällt als erhofft, muss man das erst einmal bemerken – und wissen, wie man reagiert. Ohne persönliche Begleitung fehlen den meisten Steuerpflichtigen schlicht die Mittel dazu.

Warum die Steuerverwaltung nicht korrigierend eingreift

Die Steuerverwaltung hat nicht die Aufgabe, Ihre Steuersituation zu optimieren. Ihre Rolle besteht darin, die Steuer gemäß den ihr vorliegenden Informationen zu erheben. Sie hat keinen Zugang zu Ihren Versicherungsverträgen, Kontoauszügen oder Ausgabenbelegen. Und sie wird Ihnen keine Erinnerung schicken, um Sie zur Geltendmachung Ihnen zustehender Abzüge aufzufordern.

Eine vollständige Steuererklärung braucht Begleitung

Um dies zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, eine spezialisierte Lösung in Anspruch zu nehmen. taxx.lu begleitet luxemburgische Steuerpflichtige bei jedem Schritt ihrer Steuererklärung und strukturiert den Prozess so, dass kein Abzug durch die Maschen fällt – einschließlich solcher, die sich gegenüber dem Vorjahr geändert haben.

Konkret:

  • Jede Rubrik wird klar erklärt, mit den Anspruchsvoraussetzungen und den anzugebenden Beträgen.
  • Am Ende des Prozesses identifiziert eine personalisierte Analyse mögliche Steueroptimierungen für das folgende Jahr: Versicherungen, Sparprodukte, Altersvorsorge…
  • Das Team ist per Chat und E-Mail (help@taxx.lu) erreichbar, um alle Fragen unterwegs zu beantworten.
  • Bei Zweifeln am erhaltenen Steuerbescheid umfassen die Formeln Plus, Premium und Platinum einen Überprüfungsservice und ggf. das Verfassen eines Einspruchsschreibens an das zuständige Steueramt.

Sich die Zeit zu nehmen, die Steuererklärung korrekt auszufüllen – oder sich dabei begleiten zu lassen – ist nach wie vor der beste Weg, nur das zu zahlen, was man tatsächlich schuldet.

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