Geschrieben am
3 % Mehrwertsteuer auf dein Zuhause: bis zu 50.000 €, die der Staat dir zurückgibt
Du baust oder renovierst deinen Hauptwohnsitz? Der stark ermäßigte MwSt.-Satz von 3 % spart dir bis zu 50.000 €. So funktioniert es.
Die Mehrwertsteuer in Luxemburg liegt bei 17 %. Auf dein Zuhause kann sie auf 3 % fallen. Kein Tippfehler, sondern ein Steuervorteil.
Wenn du deinen Hauptwohnsitz baust oder renovierst, wendet der Staat einen „stark ermäßigten“ Mehrwertsteuersatz von 3 % statt des Normalsatzes an. Das Ziel ist einfach: Bauen und Renovieren attraktiver machen. In dem Fall bei dir zu Hause.
Ja, eine Steuersache, die dir Geld zurückbringt. Gibt es wirklich. So funktioniert’s, ganz ohne Behördendeutsch.
Zwei Wege zu den 3 %
Es gibt zwei Wege zu den 3 %. Einen direkten und einen etwas längeren.
1. Die direkte Anwendung. Die Handwerker stellen dir gleich zu 3 % in Rechnung. Dafür muss der Betrieb vor Beginn der Arbeiten eine Bewilligung der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (AED) einholen. Keine Bewilligung vor dem Baustart, keine 3 % direkt.
2. Die Erstattung. Du hast schon zum Normalsatz bezahlt? Dann beantragst du bei der AED die Erstattung der Differenz zwischen 17 % und 3 %. Etwas mehr Papierkram, am Ende dasselbe Ergebnis.
Welche Arbeiten zählen, und welche nicht
Das Prinzip: alles rund um den geschlossenen Rohbau und die Grundausstattung eines als Hauptwohnsitz genutzten Zuhauses.
Förderfähig sind unter anderem:
- Bau, Erweiterung und Umbau zu Wohnraum
- Struktur, Fassaden, Dach, Estrich und Treppen
- Boden-, Wand- und Deckenbeläge sowie Anstrich
- Installation von Wasser, Strom, Heizung und Lüftung
- Anschluss an die öffentlichen Netze
Nicht förderfähig sind:
- Möbel und Einbauküchen
- technische Spezialausstattung (Alarm, Smart Home, IT)
- Klimaanlagen und „Wellness“-Ausstattung
- Innenrollos und Vorhänge
- Notar-, Architekten- und Ingenieurhonorare
Wie viel du zurückholen kannst
Der Steuervorteil ist auf 50.000 € pro geschaffenem oder renoviertem Wohngebäude gedeckelt. Das gilt über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes, nicht pro Baustelle.
Beispiel
Bei 60.000 € förderfähigen Arbeiten ohne MwSt.: Zum Normalsatz von 17 % läge die Mehrwertsteuer bei 10.200 €. Zum stark ermäßigten Satz von 3 % sinkt sie auf 1.800 €. Du sparst 8.400 €, also die 14 Prozentpunkte Differenz. Vom Deckel von 50.000 € bist du damit noch weit entfernt.
So stellst du den Antrag
Wenn du die 3 % nicht direkt bekommen hast, beantragst du die Erstattung bei der AED. Drei Bedingungen:
- ein Gesamtbetrag über 3.000 € ohne MwSt.
- jede Rechnung über 1.250 € ohne MwSt.
- ein abgedeckter Zeitraum von mindestens 6 Monaten
Der Antrag läuft online über deinen privaten Bereich auf MyGuichet.lu oder per Post mit dem Formular. Dazu legst du die Rechnungsaufstellung, die Originale, die Zahlungsnachweise und eine Erklärung bei, dass die Wohnung dein Hauptwohnsitz wird.
Ein wichtiges Detail: Der Erstattungsanspruch verjährt 5 Jahre nach dem 31. Dezember des betreffenden Kalenderjahres. Danach bleibt das Geld beim Staat.
Die Gegenleistung: zwei Jahre zu Hause
Achtung
Damit der Vorteil bleibt, muss die Wohnung 2 Jahre lang dein Hauptwohnsitz sein. Die Frist beginnt am 1. Januar des Jahres nach Abschluss der Arbeiten, nicht an dem Tag, an dem du deine Umzugskartons abstellst. Ziehst du vorher aus oder änderst die Nutzung, zahlst du den gesamten Vorteil samt gesetzlicher Zinsen zurück. Und jede Nutzungsänderung musst du der AED innerhalb eines Monats melden.
Kurz gesagt
- 3 % MwSt. statt 17 % auf deinen Hauptwohnsitz
- zwei Wege: direkte Anwendung (Bewilligung vor Baustart) oder Erstattung
- ein Deckel von 50.000 € pro Wohngebäude
- die Pflicht, 2 Jahre dort zu wohnen, sonst zahlst du alles zurück
Die 3-%-Regelung läuft über die AED, via MyGuichet.lu. Wir kümmern uns um das andere Ende.
taxx-Vorteil
Die Zinsen für deinen Kredit auf den Hauptwohnsitz gehören dagegen in deine Einkommensteuererklärung. Und genau das ist unser Fachgebiet.