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Einmalprämie (R/REX/G) in Luxemburg: so melden Sie außerordentliche Einkünfte richtig an

Einmalprämie (R/REX/G) in Luxemburg: so melden Sie außerordentliche Einkünfte richtig an, einfach erklärt, damit Sie nicht zu viel Steuern zahlen.

Sie haben für 2023 oder 2024 eine Einmalprämie erhalten und dazu ein Schreiben der Steuerverwaltung (Administration des contributions directes)?
Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Prämie unkompliziert zu deklarieren und von der steuerlich günstigen Behandlung außerordentlicher Einkünfte zu profitieren.

In diesem Artikel erklären wir Ihnen einfach und verständlich:

  • was eine Einmalprämie ist,
  • wer betroffen ist,
  • welche Unterlagen Sie brauchen,
  • und wie Sie die Prämie auf taxx.lu deklarieren.

Was ist eine Einmalprämie und warum gilt sie als außerordentliches Einkommen?

Eine Einmalprämie ist eine einmalige Zahlung, die sich auf frühere Jahre bezieht.
Das kann zum Beispiel sein:

  • Eine rückwirkende Nachzahlung für ein nicht ausgezahltes Gehalt oder eine ausstehende Leistung.
  • Eine Sonderprämie gemäß dem Kollektivvertrag SAS (Sozial- und Pflegesektor).
  • Eine Vergütung, die einer früheren Arbeitsperiode zuzuordnen ist, steuerlich aber in einem einzigen Steuerjahr erfasst wird.

Auf Ihrer Jahresgehaltsbestätigung wird diese Prämie mit einem der folgenden Codes gekennzeichnet: R, REX oder G.

Wer ist von der Einmalprämie (R/REX/G) betroffen?

  • Beschäftigte unter dem Kollektivvertrag SAS (Secteur d'aides et de soins).
  • Polizeibeamte und Militärangehörige.
  • Angestellte im Sozial- und Pflegebereich, insbesondere in Einrichtungen, die der Fédération COPAS angehören.
  • Jede Person, die eine rückwirkende Prämie erhalten hat, die auf der Gehaltsbestätigung ausgewiesen und von der Steuerverwaltung als außerordentliches Einkommen anerkannt wurde.

Auch wenn Sie nicht zu diesen Gruppen gehören: Prüfen Sie Ihr offizielles Schreiben und Ihre Gehaltsbestätigung. Vielleicht wird auch Ihre Prämie als außerordentliches Einkommen anerkannt.

Welche Unterlagen brauchen Sie für die Deklaration einer Einmalprämie?

Um Ihre Prämie korrekt auf taxx.lu zu deklarieren, benötigen Sie folgende Dokumente:

  1. Die Jahresgehaltsbestätigung
    • Prämienbetrag unter dem Code R, REX oder G ausgewiesen.
  2. Das offizielle Schreiben der Steuerverwaltung
    • Brief, der die Genehmigung zur Anwendung des Steuerregimes für außerordentliche Vergütungen bestätigt.

Die korrekte Deklaration Ihrer Prämie ist entscheidend: Ein Fehler kann zu einer falschen Steuerberechnung führen. Auf taxx.lu begleiten wir Sie Schritt für Schritt, damit Ihre Erklärung stimmt.

Wie deklarieren Sie die Einmalprämie auf taxx.lu?

  • Die Prämie muss in der Rubrik « Außerordentliche Einkünfte » eingetragen werden.
  • Das Schreiben der Steuerverwaltung und die Jahresgehaltsbestätigung müssen als Belege hochgeladen werden.

taxx.lu kümmert sich um den Rest.

Besteuerung außerordentlicher Einkünfte

Außerordentliche Einkünfte (zum Beispiel eine Einmalprämie) werden steuerlich besonders behandelt, damit Ihre Steuerlast nicht auf einen Schlag unverhältnismäßig hoch ausfällt.

So funktioniert es:

  • Die Steuer wird zunächst auf Ihr ordentliches Einkommen berechnet.
  • Ein Viertel des außerordentlichen Einkommens wird zum ordentlichen Einkommen hinzugerechnet und die Steuer wird neu berechnet.
  • Die Differenz zwischen dieser neuen Steuer und der vorherigen wird mit vier multipliziert: Das ist die Steuer auf das außerordentliche Einkommen.
  • Diese Steuer darf nie mehr als 24 % des außerordentlichen Einkommens betragen.

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