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Welche französischen Versicherungen sind in der Luxemburger Steuererklärung absetzbar?
Grenzgänger in Luxemburg? Erfahren Sie, welche französischen Versicherungen steuerlich absetzbar sind und welche Ausnahmen es gibt.
Sie arbeiten in Luxemburg und haben noch Versicherungen in Frankreich laufen. Lassen sich diese Verträge in der Luxemburger Steuererklärung absetzen?
Kurze Antwort: Ja. Aber es gibt ein paar wichtige Ausnahmen, die Sie kennen sollten.
Nicht das Land zählt, sondern die Art des Vertrags
Gute Nachricht: Luxemburg unterscheidet nicht zwischen einer französischen und einer Luxemburger Versicherung. Entscheidend ist allein, was für eine Versicherung es ist. Nicht, wo sie abgeschlossen wurde.
Ihre französischen Versicherungen? Genauso absetzbar wie Luxemburger. Voraussetzung: Sie fallen unter die Sonderausgaben.
Welche französischen Versicherungen können Sie absetzen?
Diese französischen Versicherungen können Sie geltend machen:
- Lebensversicherung
- Todesfallversicherung
- Restschuldversicherung (im Zusammenhang mit einem Immobilienkredit)
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Wohngebäude-Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung (Zusatz- oder Ergänzungsversicherung)
All diese Verträge können Sie angeben. Im Rahmen der geltenden Höchstbeträge, versteht sich.
taxx.lu Vorteil
Auf taxx.lu geben Sie Ihre Versicherungen ganz einfach an. Die Plattform führt Sie Schritt für Schritt durch die richtigen Rubriken und zeigt Ihnen sofort, wie sich das auf Ihre Steuerlast auswirkt.
Diese Ausnahmen sollten Sie kennen
Französische Pensionspläne (PER): nur eingeschränkt absetzbar
Französische Pensionspläne werden steuerlich nicht wie Luxemburger Altersvorsorgepläne nach Artikel 111bis behandelt. Sie gelten als gewöhnliche Lebensversicherung. Der höhere Abzugsbetrag für Luxemburger Altersvorsorgeprodukte? Gilt hier nicht.
Französischer PER ≠ Luxemburger Altersvorsorge
Ein französischer PER berechtigt nicht zum Abzug nach Artikel 111bis (bis zu 4.500 € pro Jahr im Jahr 2026). Er wird wie eine gewöhnliche Lebensversicherung behandelt. Mit einem deutlich niedrigeren Höchstbetrag.
Französischer Bausparvertrag (PEL): nicht absetzbar
Auch wichtig: Der französische PEL ist in Luxemburg nicht absetzbar. Nur der Luxemburger Bausparvertrag wird anerkannt.
Steuerliche Gleichstellung: ohne geht es nicht
Sie möchten Ihre französischen Versicherungen absetzen? Dann brauchen Sie Zugang zu den Sonderausgaben. Dafür müssen Sie die steuerliche Gleichstellung mit Ansässigen beantragen (Artikel 157ter LIR). Ohne diesen Schritt? Keine Absetzbarkeit. Für keine einzige Versicherung.
Wer kommt infrage?
Sie müssen mindestens eine dieser Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 90 % Ihres Welteinkommens sind in Luxemburg steuerpflichtig
- Ihr Einkommen außerhalb Luxemburgs liegt unter 13.000 € pro Jahr
- Sonderregelung für belgische Einwohner: Mindestens 50 % des beruflichen Haushaltseinkommens sind in Luxemburg steuerpflichtig (Artikel 24 §4a des belgisch-luxemburgischen Doppelbesteuerungsabkommens)
Die 50-Tage-Toleranz
Arbeitstage außerhalb Luxemburgs (Homeoffice, Dienstreisen) zählen bei der Berechnung der 90-%-Schwelle weiterhin als Luxemburger Einkünfte. Und zwar bis zu 50 Tage pro Jahr.
Wie stellen Sie den Antrag?
Ganz einfach. Jedes Jahr das entsprechende Feld im Formular 100 ankreuzen. Dabei geben Sie Ihr gesamtes Welteinkommen an, also luxemburgische und ausländische Einkünfte.
Die Gleichstellung erfolgt nicht automatisch
Es ist ein freiwilliger Schritt. Und Sie müssen ihn jedes Jahr wiederholen. Ohne Antrag werden Sie in Steuerklasse 1 nur auf Ihre Luxemburger Einkünfte besteuert. Kein Zugang zu den Sonderausgaben. Keine Absetzbarkeit für Versicherungen.
taxx.lu Vorteil
Auf taxx.lu wird das automatisch erledigt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, stellt die Plattform den Antrag zur Gleichstellung direkt im Rahmen Ihrer Steuererklärung.
Kurz zusammengefasst
Absetzbare Versicherungen richtig zuordnen. Steuerliche Gleichstellung beantragen. Und schon können Sie:
- Mehr aus der Steuererklärung herausholen, ohne etwas zu übersehen
- Steuervorteile voll ausschöpfen, ganz legal
- Versicherungen zwischen Frankreich und Luxemburg besser aufstellen
Steuererklärung auf taxx.lu einreichen
Auf taxx.lu geben Sie Ihre Versicherungen mit wenigen Klicks an. Die Plattform führt Sie durch den Prozess, berechnet automatisch die Auswirkungen auf Ihre Steuern. Ganz ohne LuxTrust.