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20. Steuerbescheid, Abrechnung und Vorauszahlungen

Steuerbescheid in Luxemburg

Der Steuerbescheid ist das offizielle Dokument, das von der Administration des contributions directes (ACD) nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung ausgestellt wird. Er zeigt an, ob Sie eine Steuernachzahlung leisten müssen oder ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben.

Empfangsfrist

Die Bearbeitung und der Versand des Bescheids können einige Wochen bis mehrere Monate dauern, je nach Komplexität Ihrer Steuererklärung.
Die Verwaltung hat gesetzlich eine Frist von 5 Jahren, um Ihre Steuererklärung zu prüfen und zu bestätigen.

Sie können den Bescheid erhalten:

  • Per Post an Ihre Adresse,
  • Elektronisch über MyGuichet.lu, falls Sie die digitale Zustellung aktiviert haben.

Inhalt des Steuerbescheids

Abrechnung

Die Abrechnung enthält:

  • die geleisteten Zahlungen,
  • eventuelle Rückerstattungen,
  • offene Beträge, die noch zu zahlen sind.

Sie ermöglicht die Überprüfung, ob Sie eine Rückerstattung erhalten oder ob ein Betrag fällig bleibt.

Einkommensteuerbulletin

Dieses Bulletin fasst zusammen:

  • Ihre erklärten Einkünfte (Gehälter, Pensionen, Mieten, Kapitalerträge usw.),
  • Ihre steuerlich abzugsfähigen Ausgaben (Kreditzinsen, Versicherungen usw.),
  • das vom Finanzamt festgesetzte zu versteuernde Einkommen,
  • die Berechnung der Steuer nach Ihrer Steuerklasse,
  • bereits einbehaltene Quellensteuern oder geleistete Vorauszahlungen,
  • den noch zu zahlenden Betrag oder die Rückerstattung.

Ermittlung des Gesamteinkommenssteuersatzes (bei ausländischen Einkünften)

Wenn Sie ausländische Einkünfte angegeben haben, erhalten Sie ein Dokument „Ermittlung des globalen Steuersatzes“.

Es berechnet Ihren effektiven Steuersatz, unter Berücksichtigung aller Einkünfte, einschließlich derjenigen, die aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen in Luxemburg steuerfrei sind.
Dieser Steuersatz wird anschließend nur auf die zu versteuernden Einkünfte in Luxemburg angewendet, um eine faire Besteuerung zu gewährleisten.

Zahlung und Fristen

Nach Erhalt des Bescheids:

  • Standardfrist: 1 Monat zur Begleichung des fälligen Betrags.
  • Nach Ablauf dieser Frist: Verzugszinsen möglich.

Caution

Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten, um Strafen zu vermeiden.

Wenn der Bescheid eine Rückerstattung vorsieht, überprüfen Sie Ihre IBAN bei der Verwaltung. Die Zahlung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Einspruch gegen den Bescheid

Sie können gegen den Bescheid Einspruch einlegen:

  • Frist: 3 Monate ab Erhalt des Bescheids,
  • Form: per Brief oder E-Mail an Ihr Finanzamt, mit Nachweisen und detaillierter Erklärung des strittigen Punktes.

Achtung!

Der Einspruch setzt die Zahlungspflicht nicht aus. Sie müssen den geforderten Betrag auch während des Einspruchs begleichen.

Vorauszahlungen

Einige Personen müssen einen Teil ihrer Steuer vor der offiziellen Steuererklärung zahlen: dies sind die Vorauszahlungen (Avances d'impôts)

Betroffene Personen

  • Verheiratete Paare, die in Luxemburg ansässig sind, beide Einkünfte beziehen und im Vorjahr eine erhebliche Nachzahlung hatten.

Zahlungsmodalitäten

Die Vorauszahlungen werden in der Regel vierteljährlich geleistet:

  • Fälligkeit: 10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember
  • Beträge werden vom ACD in einem Schreiben mitgeteilt

Anpassung

Bei Änderung der Situation (z. B. Einkommensverlust, neue abzugsfähige Ausgaben) kann eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragt werden, mit entsprechenden Nachweisen (Verträge, Gehaltsabrechnungen, Belege für Ausgaben usw.).

Folgen bei Nichtzahlung

  • Verzugszinsen
  • Bei anhaltender Nichtzahlung: höhere Strafen

Steuervorauszahlungen auf der Steuererklärung

In Ihrer jährlichen Steuererklärung geben Sie den Betrag der Steuervorauszahlungen nicht an. Die Steuerbehörde berücksichtigt diese automatisch bei der Berechnung Ihrer endgültigen Steuer.

  • Wenn die gezahlten Vorauszahlungen die geschuldete Steuer übersteigen, wird Ihnen der Überschuss zurückerstattet.
  • Wenn sie nicht ausreichen, wird eine Nachzahlung von Ihnen verlangt.

Es wird jedoch empfohlen, den auf Ihrer Abrechnung angegebenen Betrag zu überprüfen, um sicherzustellen, dass er Ihren Zahlungen und Ihrer Situation entspricht.

Letzte Änderung: 08.09.2025

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