5. Kinder
In Luxemburg profitieren Familien von bedeutenden steuerlichen Vorteilen, die dazu bestimmt sind, die steuerliche Belastung im Zusammenhang mit der Erziehung, Betreuung und dem Unterhalt der Kinder zu reduzieren.
Diese Vorteile können die Form annehmen von:
- Höheren Abzugsobergrenzen,
- Abzug der Betreuungs- oder Unterhaltskosten,
Die Steuermäßigung für Kinder
Die Steuermäßigung für Kinder ist eine direkte Reduzierung des geschuldeten Steuerbetrags, die Steuerpflichtigen mit einem oder mehreren unterhaltsberechtigten Kindern gewährt wird. Diese Reduzierung variiert je nach:
- der Anzahl der Kinder,
- ihrem Alter,
- ihrer schulischen oder universitären Situation,
- und der familiären Situation des Steuerpflichtigen (zum Beispiel: Alleinerziehung).
Sie wird automatisch von der Steuerverwaltung gewährt, wenn die Kinder ordnungsgemäß als unterhaltsberechtigt in der Steuererklärung angegeben sind.
Hauptbedingungen für die Erlangung der Ermäßigung
Für Kinder unter 21 Jahren
- Sie müssen zu Beginn des Steuerjahres zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehören.
- Eine vorübergehende Abwesenheit (für Studien oder anderen nicht gewinnorientierten Grund) verhindert die Ermäßigung nicht.
Das Kind kann nur einem einzigen Haushalt pro Jahr angehören.
Für Kinder ab 21 Jahren
Sie berechtigen zur Ermäßigung nur, wenn sie:
- ein mehrsemestriges Vollzeitstudium verfolgen (Universität oder Berufsausbildung), oder
- behindert oder gebrechlich sind und weiterhin Kindergeld erhalten.
Die persönlichen Einkünfte des Kindes verhindern die Eräßigung nicht, solange es dem Haushalt angehört und sein Studium fortsetzt.
Besondere Situationen
Wechselnder Aufenthalt
Wenn das Kind bei jedem Elternteil einen Teil des Jahres lebt, kann die Steuermäßigung nur einem einzigen Elternteil gewährt werden.
Der andere Elternteil kann von einem steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, den wir weiter unten im Kapitel sehen werden.
Unverheiratete Eltern, die zusammenleben
Jeder Elternteil bildet einen eigenen Haushalt aus steuerlicher Sicht.
Die gemeinsamen Kinder werden dem Haushalt des Elternteils zugeordnet, der im Vorjahr die Ermäßigung erhalten hat oder der die erste Zahlung des Kindergeldes erhält oder der in Steuerklasse 1A ist.
Unterhaltsberechtigte Kinder außerhalb des Haushalts
Wenn Sie ein Kind unterhalten und erziehen, das nicht zu Ihrem Haushalt gehört, können Sie einen steuerlichen Freibetrag beantragen, den wir weiter unten im Kapitel sehen werden.
Wer kann ein Kind als unterhaltsberechtigt bei Trennung oder Scheidung angeben?
Wenn ein Paar getrennt oder geschieden ist, kann nur einer der beiden Elternteile ein Kind als steuerlich unterhaltsberechtigt in seiner Steuererklärung angeben. Im Allgemeinen ist es der Elternteil, bei dem das Kind seinen Hauptwohnsitz hat, der berechtigt ist, von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren (Ermäßigung, CIM, etc.).
Wenn jedoch beide Eltern die gemeinsame elterliche Sorge ausüben und die Kosten gleichmäßig geteilt werden, können sie sich einigen, wer das Kind als unterhaltsberechtigt angibt. Es ist auch möglich, von Jahr zu Jahr zu wechseln oder die Kinder aufzuteilen, wenn der Steuerhaushalt mehrere Kinder umfasst.
Achtung!
Die Steuerverwaltung akzeptiert nur einen begünstigten Elternteil pro Kind und Steuerjahr. Eine doppelte Erklärung führt systematisch zu einer Ablehnung oder einer Anfrage für zusätzliche Rechtfertigung.
Konkrete Beispiele
- Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern von 6 und 9 Jahren, die von Steuerklasse 1a und dem Alleinerziehenden-Steuerguthaben (CIM) profitiert, kann ihre Steuer um mehr als 3.000€ dank der Kindermäßigung und dem CIM-Guthaben reduziert sehen.
- Zwei getrennte Eltern mit einem einzigen Kind können vereinbaren, dass der Vater das Kind jedes zweite Jahr angibt, um abwechselnd von den steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Dies muss in den jeweiligen Erklärungen klar festgehalten werden.
Kinder, die nicht zum Steuerhaushalt gehören
Wenn Sie ein oder mehrere Kinder haben, die nicht in Ihrem Steuerhaushalt leben, aber Sie hauptsächlich an ihren Unterhaltungs-, Erziehungs- oder Berufsbildungskosten teilnehmen, können Sie von einem Freibetrag vom steuerpflichtigen Einkommen profitieren.
Dieser steuerliche Vorteil gilt für Situationen, in denen ein Kind von einem Steuerpflichtigen unterhaltsberechtigt ist, ohne zu seinem Steuerhaushalt zu gehören (zum Beispiel bei Scheidung oder Trennung).
Achtung!
Die unten aufgeführten abzugsfähigen Ausgaben betreffen ausschließlich Kinder, die bei Trennung oder Scheidung nicht zum Steuerhaushalt gehören.
Ein im Ausland studierendes Kind, das aber noch zu Ihrem Steuerhaushalt gehört, fällt nicht unter diese Bedingung.
Welche Ausgaben für ein Kind, das nicht zum Steuerhaushalt gehört?
- Ausgaben für Nahrung, Kleidung und Unterkunft
- Medizinische Pflegeausgaben
- Ausgaben für Freizeit, Geschenke oder Taschengeld
- Schulausgaben
- Ausgaben für eine Lehre oder Ausbildung
Höhe des Abzugs
Sie können bis zu 4.422€ pro Kind und Jahr abziehen.
Hauptbedingungen
- Das Kind darf nicht zum Steuerhaushalt des Steuerpflichtigen gehören (im steuerlichen Sinne).
- Der Steuerpflichtige muss zu mehr als 50% an den Unterhaltungs-, Erziehungs- oder Berufsbildungskosten des Kindes teilnehmen.
- Wenn das Kind eigene Einkünfte von mehr als 60% des sozialen Mindestlohns bezieht, wird die Beteiligung des Elternteils nicht mehr als „notwendig" betrachtet und der Freibetrag kann verweigert werden.
Wenn das Kind teilweise bei jedem Elternteil lebt, zum Beispiel jedes zweite Wochenende oder jede zweite Woche, hängt die steuerliche Situation von seiner Zuordnung zum Steuerhaushalt ab. Wenn das Kind offiziell dem Steuerhaushalt eines Elternteils zugeordnet ist, wird es als zu diesem Haushalt gehörig betrachtet, auch wenn es Zeit beim anderen Elternteil verbringt.
Wichtige Information!
In der Praxis handelt es sich im Allgemeinen um den Elternteil, der das Kindergeld zu Jahresbeginn erhält und/oder den Elternteil, der zur Steuerklasse 1a gehört.
Kinder unter 21 Jahren
Der Freibetrag wird gewährt, wenn das Kind hauptsächlich auf Kosten des Steuerpflichtigen unterhalten und erzogen wird.
Alle laufenden Kosten (Nahrung, Unterkunft, Kleidung, Freizeit, medizinische Kosten, etc.) werden berücksichtigt.
Der Freibetrag ist auf die Obergrenze von 4.422€ pro Jahr und Kind begrenzt.
Kinder ab 21 Jahren
Der Freibetrag wird gewährt, wenn das Kind eine Vollzeit-Berufsausbildung von mehr als einem Jahr Dauer verfolgt (Universität, Hochschule, etc.).
Abendkurse, Kurzzeitausbildungen oder Praktika berechtigen nicht zum Freibetrag.
Alle mit dem Studium verbundenen Kosten (Unterkunft, Nahrung, Schulkosten, medizinische Pflege, Freizeit) können berücksichtigt werden.
Der Freibetrag ist auf 4.422€ pro Jahr und Kind begrenzt.
Das Alleinerziehenden-Steuerguthaben (CIM)
Das Alleinerziehenden-Steuerguthaben (CIM) ist ein steuerlicher Vorteil für alleinstehende Eltern mit mindestens einem unterhaltsberechtigten Kind. Es hat zum Ziel, das Fehlen eines zweiten Einkommens im Haushalt zu kompensieren und kann bis zu 2.505€ pro Jahr erreichen.
Berechtigung
Um vom Alleinerziehenden-Steuerguthaben zu profitieren, muss man:
- in Steuerklasse 1a eingestuft sein,
- nicht als Paar leben (weder verheiratet, noch in eingetragener Partnerschaft, noch in erklärter rechtlicher Lebensgemeinschaft),
- mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind haben.
Das CIM wird direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen oder zur eventuellen Erstattung hinzugefügt.
Höhe des Alleinerziehenden-Steuerguthabens
Das Steuerguthaben variiert je nach angepasstem steuerpflichtigem Einkommen:
- Unter 60.000€: maximales CIM von 2.505€ pro Jahr.
- Zwischen 60.000€ und 105.000€: das CIM wird nach folgender Formel berechnet:
2.505 − (angepasstes steuerpflichtiges Einkommen − 60.000) × 0,039
- Über 105.000€: festes CIM von 750€ pro Jahr.