8. Grenzgänger in Luxemburg
Obwohl die Steuertabelle identisch mit der der Ansässigen ist, profitieren Grenzgänger nicht unbedingt automatisch von den gleichen Steuerabzügen (Darlehenszinsen, Versicherungsprämien, besondere Ausgaben, etc.). Dies ist abhängig von der Situation, welche untenstehend erläutert wird.
Die steuerliche Gleichstellung mit einem ansässigen Steuerpflichtigen
Um eine Gleichbehandlung zwischen Ansässigen und Grenzgängern herzustellen, hat die luxemburgische Gesetzgebung einen Mechanismus namens steuerliche Gleichstellung vorgesehen. Diese Regelung ermöglicht es bestimmten Grenzgängern, von den gleichen steuerlichen Vorteilen zu profitieren wie Ansässige, unter der Bedingung, dass sie präzise Kriterien erfüllen, die mit dem Anteil ihrer in Luxemburg erzielten Einkünfte zusammenhängen.
Dies ist daher ein wesentlicher Punkt zur Optimierung seiner Steuererklärung als Grenzgänger, da die Gleichstellung den Weg zu einer vorteilhafteren Besteuerung und einer besseren Berücksichtigung der abzugsfähigen Lasten öffnen kann.
Bedingungen für die Gleichstellung mit einem luxemburgischen Steueransässigen
Um einem luxemburgischen Steuerresidenten gleichgestellt zu werden und Ihre Abzüge geltend machen zu können, müssen Sie mindestens eine dieser drei Bedingungen erfüllen:
- Mindestens 90% der Haushaltseinkünfte aus Luxemburg haben. Zu beachten ist, dass die ersten 50 Homeoffice-Tage so zählen, als wären sie in Luxemburg gearbeitet worden und nicht in die Berechnung der 90% einfließen.
- Geringe Einkünfte außerhalb Luxemburgs haben: der Haushalt erzielt nicht mehr als 13.000€ netto pro Jahr außerhalb Luxemburgs.
- Nur für belgische Einwohner: mehr als 50% der Berufseinkünfte des Haushalts müssen aus Luxemburg stammen.
Diese Bedingungen sind nicht kumulativ. Das Erfüllen einer der 3 Bedingungen reicht aus, um einem luxemburgischen Steuerresidenten gleichgestellt zu werden.
Wichtige Information!
Wenn Sie verheiratet oder PACS-partner sind, muss nur eine Person im Paar eine dieser Bedingungen erfüllen, damit Sie beide als luxemburgische Steuerresidenten betrachtet werden.
Antrag auf Gleichstellung mit einem luxemburgischen Steuerresidenten
Es ist erforderlich, dies auf Seite 3 des Formulars 100 zu beantragen und das entsprechende Kästchen für Ihre Situation anzukreuzen.
Vorteil taxx.lu
Unser System überprüft automatisch, ob Sie die Gleichstellungsbedingungen erfüllen und kreuzt für Sie das entsprechende Kästchen im Formular an, um Fehler oder Vergessen zu vermeiden.
Besteuerung bei Nicht-Gleichstellung
Wenn Sie keine der Gleichstellungsbedingungen erfüllen, können Sie leider Ihre Abzüge (Versicherungen, Darlehenszinsen, etc.) nicht geltend machen und werden in Steuerklasse 1 besteuert (wie ein Lediger). Nur Ihre luxemburgischen Einkünfte werden berücksichtigt.
Konkrete Beispiele für die Gleichstellung
Beispiel 1
Jeanne wohnt in Belgien. Sie ist Angestellte in Luxemburg und bezieht auch eine Rente in Belgien von 15.000€ pro Jahr.
Jeanne kann nicht gleichgestellt werden mit einem luxemburgischen Einwohner, da ihre ausländischen Einkünfte über 13.000€ liegen.
Beispiel 2
François ist Einwohner in Frankreich. Er ist Angestellter in Luxemburg und hat zusätzlich 10.000€ netto Mieteinnahmen in Frankreich.
François kann daher gleichgestellt werden mit einem luxemburgischen Einwohner, da seine ausländischen (französischen) Einkünfte unter 13.000€ liegen.
Beispiel 3
Jade und Mark sind Einwohner in Deutschland. Jade arbeitet in Luxemburg und Mark in Deutschland.
Sie können luxemburgischen Einwohnern gleichgestellt werden, auch wenn Mark Einkünfte in Deutschland hat. Jade erfüllt die erste Bedingung, da 100% ihrer Einkünfte in Luxemburg generiert werden.
Beispiel 4
Fanny und André sind verheiratet und wohnen in Frankreich. Sie arbeiten beide in Luxemburg und haben gemeinsame Mieteinnahmen in Frankreich für insgesamt 40.000€.
Da ihre ausländischen Einkünfte individuell die Schwelle von 13.000€ überschreiten, können sie nicht luxemburgischen Steuerresidenten gleichgestellt werden. Sie können daher weder für eine gemeinsame Veranlagung optieren noch von Abzügen profitieren. Jeder wird separat in Steuerklasse 1 besteuert, wie eine ledige Person.
Fester Steuersatz für Grenzgänger
Der feste Steuersatz für verheiratete Grenzgänger ist ein wichtiger steuerlicher Begriff im Rahmen der Steuererklärung in Luxemburg. Er kann bestimmten Paaren ermöglichen, von vorteilhafteren Bedingungen zu profitieren, unter der Bedingung, bestimmte strenge Kriterien zu erfüllen.
Wer kann vom festen Satz entsprechend Steuerklasse 2 profitieren?
Verheiratete Grenzgängerpaare können beantragen, in Luxemburg besteuert zu werden, als wären sie Steuerresidenten und somit vom festen Steuersatz entsprechend Steuerklasse 2 zu profitieren.
Dafür reicht es aus, eine der Gleichstellungsbedingungen zu erfüllen, die weiter oben dargestellt wurden.
Wichtige Information!
Sobald eine der Gleichstellungsbedingungen erfüllt ist, kann das Paar für eine gemeinsame Veranlagung in Luxemburg optieren. In diesem Fall wird ein fester Satz direkt an der Quelle auf ihre luxemburgischen Einkünfte angewandt.
Fester Satz oder Steuerklasse 1: Welcher ist vorteilhafter?
Der feste Satz ist nicht systematisch vorteilhaft. Er wird interessant, wenn der Anteil der luxemburgischen Einkünfte höher ist als der der im Ausland bezogenen Einkünfte.
Hingegen, wenn einer der Ehepartner ein wichtiges Gehalt im Ausland hat, kann eine Besteuerung in Steuerklasse 1 manchmal günstiger sein. Es wird daher empfohlen, die beiden Optionen jedes Jahr zu vergleichen, bevor die Steuererklärung eingereicht wird.
Die Falle des nicht angepassten Satzes
Auch wenn die luxemburgische Steuerverwaltung grundsätzlich den Steuersatz bei der Bearbeitung der Erklärung anpasst, führt eine starke Einkommensveränderung von einem Jahr zum anderen nicht automatisch zu einer Aktualisierung des an der Quelle angewandten Satzes.
Das kann zur Folge haben:
- eine Überzahlung, die nach der Erklärung erstattet wird,
- oder im Gegenteil eine unzureichende Besteuerung, mit einem an den Staat zurückzuzahlenden Saldo.
Konkrete Beispiele für den festen Satz oder Steuerklasse 1
Die folgenden Beispiele basieren auf den steuerpflichtigen Nettobeträgen nach Abzug des außerberuflichen Freibetrags.
Beispiel 1: Vorteilhafter fester Satz
Jessica und Paul, verheiratete Grenzgänger, arbeiten beide in Luxemburg. Sie werden mit einem festen Satz von 25% besteuert.
Jessica: Einkommen von 100.000€ und Quellensteuer von 25.000€
Paul: Einkommen von 40.000€ und Quellensteuer von 10.000€
- Gesamteinkommen: 140.000€
- Geschuldete Steuer nach Erklärung: 33.837€
- An der Quelle gezahlte Steuer: 35.000€
- Steuererstattung: 1.163€
Im folgenden Jahr verdient Paul 70.000€ und zahlt 17.500€ Quellensteuer. Sein Satz bleibt unverändert.
- Gesamteinkommen: 170.000€
- Geschuldete Steuer: 46.356€
- Gezahlte Steuer: 42.500€
- Zu zahlender Steuerbetrag: 3.856€
Da der feste Satz nicht an Pauls Gehaltserhöhung angepasst wurde, muss das Paar Steuern nachzahlen.
Beispiel 2: Klasse 1 vorteilhafter
Morgane und Théo leben in Frankreich. Morgane arbeitet in Luxemburg und Théo in Frankreich.
Morgane: Einkommen von 40.000€
Théo: Einkommen von 80.000€Da das ausländische Einkommen dominiert, ist es interessanter, dass Morgane in Steuerklasse 1 bleibt ohne gemeinsame Veranlagung.
Beispiel 3: Sehr vorteilhafter fester Satz
Elsa und Frank leben in Belgien. Frank arbeitet in Luxemburg und Elsa hat kein Einkommen.
Frank: Einkommen von 50.000€ und Quellensteuer von 5.000€
- Geschuldete Steuer nach Steuererklärung: 2.879€
- Steuererstattung: 2.121€
Der feste Satz ist die vorteilhafteste Option.