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1. Die Besteuerung von Privatpersonen in Luxemburg

Das luxemburgische Steuersystem besteuert Privatpersonen auf ihre Einkünfte nach klaren und auf jede Situation angepassten Regeln. Dieses Kapitel stellt die wichtigsten Grundsätze dieser Besteuerung vor.

Wer ist steuerpflichtig?

In Luxemburg ist jede Person, die Einkünfte erzielt, potenziell steuerpflichtig, sei es als steuerlicher Ansässiger oder als Nicht-Ansässiger.

Quellensteuer und Steuererklärung

Bei bestimmten Einkünften, wie Gehältern, wird die Steuer direkt an der Quelle vom Arbeitgeber abgezogen. Das bedeutet, dass die Steuer automatisch einbehalten wird, bevor der Arbeitnehmer sein Nettogehalt erhält.

Andere Einkünfte, wie Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, werden nicht zwangsläufig an der Quelle besteuert und müssen jährlich in der Steuererklärung angegeben werden.

Arten steuerpflichtiger Einkünfte

Die wichtigsten Kategorien der steuerpflichtigen Einkünfte sind:

  • Berufliche Einkünfte (Gehälter, Einkünfte als Selbstständiger)
  • Immobilieneinkünfte (Mieten)
  • Finanzeinkünfte (Zinsen, Dividenden)
  • Kapitalgewinne (z.B. beim Verkauf einer Immobilie)
  • Renten und andere verschiedene Einkünfte

Jede Kategorie folgt spezifischen Regeln, die wir in den folgenden Kapiteln behandeln werden.

Die Steuerberechnung

Die Steuer wird auf Basis eines progressiven Tarifs berechnet, der die Gesamthöhe der Einkünfte sowie die Familiensituation des Steuerpflichtigen durch ein System von Steuerklassen berücksichtigt.

Steuerabzüge

Bestimmte Lasten oder Ausgaben können das versteuerbare Einkommen reduzieren, was ermöglicht, den endgültigen Betrag der zu zahlenden Steuer zu verringern.

Diese Grundprinzipien bilden die Basis für das Verständnis des luxemburgischen Steuersystems.

In den folgenden Kapiteln werden wir jeden dieser Aspekte vertiefen, um Sie Schritt für Schritt zu führen: Details der steuerpflichtigen Einkünfte, Funktionsweise der Steuertabelle und der Steuerklassen, mögliche Abzüge sowie die Erklärungspflichten und Modalitäten der Steuerzahlung.

Letzte Änderung: 08.09.2025

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