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19. Außergewöhnliche Belastungen

In bestimmten Situationen können Sie im Laufe des Jahres außergewöhnlich hohe oder unübliche Ausgaben gehabt haben, z. B. für eine schwere Krankheit, eine unterhaltsberechtigte Person oder eine Behinderung. Diese Ausgaben können ganz oder teilweise als außergewöhnliche Belastungen von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden.

Was ist eine außergewöhnliche Belastung?

Eine außergewöhnliche Belastung ist eine Ausgabe, die:

  • außergewöhnlich ist (nicht alltäglich),
  • unabwendbar ist (nicht vermeidbar),
  • Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit deutlich beeinträchtigt.

Was kann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden?

  • Nicht erstattete medizinische Kosten (weder von der CNS noch von einer privaten/zusatzlichen Krankenkasse wie CMCM, DKV, etc.)
  • Unterhalt für bedürftige Eltern
  • Zivilprozesskosten (Anwaltskosten etc.)
  • Scheidungskosten
  • Bestattungskosten
  • Diätkosten (auf ärztliche Verordnung)
  • Kuren
  • Kosten im Zusammenhang mit der Adoption eines Kindes

Allgemeine Abzugsbedingungen

Damit eine Ausgabe als außergewöhnliche Belastung gilt und in Ihrer Steuererklärung abziehbar ist, müssen vier Kriterien erfüllt sein:

  1. Die Ausgabe ist außergewöhnlich
    Sie hängt nicht mit den üblichen Lebenshaltungskosten zusammen.

  2. Die Ausgabe ist unvermeidbar
    Sie hatten keine andere Wahl, als die Ausgabe zu tätigen (z. B. dringende medizinische Versorgung, gesetzliche Verpflichtungen gegenüber einer nahestehenden Person).

  3. Die Ausgabe mindert das Budget erheblich
    Die Auswirkung auf Ihre Finanzen muss im Verhältnis zu Ihrem Einkommen signifikant sein.

  4. Die Ausgabe ist nicht bereits durch eine andere Hilfe gedeckt
    Wurde eine Erstattung (z. B. von der CNS oder einer Versicherung) geleistet, kann nur der von Ihnen tatsächlich gezahlte Betrag abgezogen werden.

Kann die gesamte Ausgabe abgezogen werden?

Nicht alle von Ihnen getätigten Ausgaben können automatisch von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Nur Ausgaben, die außergewöhnlich, unvermeidbar und im Verhältnis zu Ihrem Einkommen hoch sind, können als außergewöhnliche Belastungen gelten.

Die Steuerverwaltung verwendet zur Bestimmung des abzugsfähigen Teils einen Referenzwert, genannt gewöhnliche Belastung. Dieser Wert entspricht dem Betrag, den der Staat für tragbar hält, abhängig von Ihrer familiären Situation und Ihrem Einkommen.

Wenn Ihre Ausgaben diesen Schwellenwert überschreiten, wird der übersteigende Teil als außergewöhnliche Belastung betrachtet und kann ganz oder teilweise abgezogen werden.

Berechnung des Schwellenwerts (gewöhnliche Belastung)

Dieser "tragbare" Betrag hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Ihrem steuerpflichtigen Einkommen
  • Ihrer Steuerklasse (1, 1a oder 2)
  • der Anzahl Ihrer Kinder

Tabelle der gewöhnlichen Belastung – Steuerklasse 1

Steuerpflichtiges Einkommen (€) Prozentsatz der gewöhnlichen Belastung (%)
< 10.000 € 2 %
10.000 – 20.000 € 4 %
20.000 – 30.000 € 6 %
30.000 – 40.000 € 7 %
40.000 – 50.000 € 8 %
50.000 – 60.000 € 9 %
> 60.000 € 10 %

Tabelle der gewöhnlichen Belastung – Steuerklassen 1a und 2

Steuerpflichtiges Einkommen (€) 0 Kind 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder 4 Kinder 5 Kinder
< 10.000 € 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
10.000 – 20.000 € 2 % 0 % 0 % 0 % 0 % 0 %
20.000 – 30.000 € 4 % 2 % 0 % 0 % 0 % 0 %
30.000 – 40.000 € 6 % 4 % 2 % 0 % 0 % 0 %
40.000 – 50.000 € 7 % 6 % 4 % 2 % 0 % 0 %
50.000 – 60.000 € 8 % 7 % 5 % 3 % 1 % 0 %
> 60.000 € 9 % 8 % 6 % 4 % 2 % 0 %

Nur der Betrag, der über diesem Schwellenwert liegt (die sogenannte "gewöhnliche Belastung"), kann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden.

Beispiel
Herr Dubois ist in Steuerklasse 1, ohne Kinder, mit einem steuerpflichtigen Einkommen von 35.000€.
Der für ihn geltende Prozentsatz der gewöhnlichen Belastung beträgt 7 %, also 2.450€.
Er hat 3.000€ an nicht erstatteten medizinischen Ausgaben gezahlt (weder CNS noch DKV).
Ergebnis: Nur die Differenz von 550€ (3.000 – 2.450) kann als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung abgezogen werden.

Nachweise

Wie bei allen steuerlichen Abzügen müssen Sie jede als außergewöhnliche Belastung deklarierte Ausgabe nachweisen können.

Mögliche Dokumente:

  • Detaillierte und bezahlte Rechnungen (keine Kostenvoranschläge)
  • Zahlungsnachweise (Bankauszüge, Quittungen)
  • Arzt- oder Kurverordnungen
  • Scheidungs-, Unterhalts- oder Adoptionsbescheide
  • Bescheinigungen von Pflegezentren, Anwälten oder Ärzten
Letzte Änderung: 08.09.2025

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