⌘K

16. Hauptwohnsitz

Der Erwerb einer Hauptwohnung in Luxemburg oder im Ausland kann zu mehreren steuerlichen Vorteilen führen, hauptsächlich im Zusammenhang mit dem Abzug der Schuldzinsen des Immobilienkredits, der zur Finanzierung des Kaufs aufgenommen wurde.

Steuerliche Abzüge für die Hauptwohnung

Schuldzinsen

Die auf einen Immobilienkredit gezahlten Zinsen, die für den Erwerb oder Bau der Hauptwohnung verwendet werden, sind von der Einkommensteuer absetzbar, innerhalb der durch das Datum der Verfügbarkeit der Wohnung festgelegten Höchstbeträge.

Der Abzug gilt pro Person, was bedeutet, dass jedes Mitglied des Haushalts (Ehegatte und Kinder) von seinem eigenen Höchstbetrag profitieren kann. Dadurch summiert sich der insgesamt absetzbare Betrag für den gesamten Haushalt.

Wichtige Information

Schuldzinsen für einen Kredit, der für eine Zweitwohnung oder ein Ferienhaus aufgenommen wurde, sind nicht in dieser Kategorie absetzbar, sondern nur als „Sonderausgaben“.

Höchstbeträge für den Abzug von Schuldzinsen

Seit dem Steuerjahr 2024 haben sich die Regeln für den Abzug der Schuldzinsen geändert. Nun ist das Datum der Verfügbarkeit der Wohnung ausschlaggebend für den Höchstbetrag, anstelle des bisherigen Bezugsdatums des Einzugs.

Die folgende Tabelle zeigt die Höchstbeträge für den Abzug der Schuldzinsen je nach Datum der Verfügbarkeit der Hauptwohnung (für die Steuererklärung 2024):

Datum der Verfügbarkeit Abzugsfähiger Höchstbetrag pro Person (€)
Nach dem 31.12.2022 Voller Abzug
Zwischen 31.12.2018 und 01.01.2023 4.000 €
Zwischen 31.12.2013 und 01.01.2019 3.000 €
Vor dem 01.01.2014 2.000 €

Diese Beträge sind für jedes Haushaltsmitglied kumulierbar, einschließlich Ehepartner und Kinder.

Beispiel für die Steuererklärung 2024
Eine vierköpfige Familie (2 Eltern und 2 Kinder) hat ihre Hauptwohnung erworben, deren Verfügbarkeit im Jahr 2015 war.
Der anwendbare Höchstbetrag beträgt 3.000 € pro Person.
Der Haushalt profitiert somit von einem maximalen Abzug von 12.000 € pro Jahr (3.000 € × 4 Personen).

  • Variante 1: Die Familie zahlt 15.000 € Zinsen.
    Der Höchstbetrag liegt bei 12.000 €, daher sind nur 12.000 € absetzbar. Die überschüssigen 3.000 € können nicht berücksichtigt werden.

  • Variante 2: Die Familie zahlt 8.000 € Zinsen.
    Da die tatsächlichen Zinsen unterhalb des Höchstbetrags liegen, sind die gesamten 8.000 € absetzbar.

Bestimmung des Verfügbarkeitsdatums der Wohnung

Früher musste das Einzugsdatum angegeben werden, also das Datum der offiziellen Anmeldung bei der Gemeinde. Jetzt ist das Datum der Verfügbarkeit maßgeblich, um den Höchstbetrag der Schuldzinsen zu berechnen.

  • Für Wohnungen, die vor 2022 bezogen wurden: Geben Sie das Einzugsdatum an.
  • Für Wohnungen, die nach 2023 verfügbar wurden: Geben Sie das Datum an, an dem die Wohnung tatsächlich bewohnbar war.

Das Verfügbarkeitsdatum entspricht dem Datum, an dem Sie tatsächlich in der Wohnung leben konnten. Es bleibt entscheidend für die Berechnung des absetzbaren Schuldzinsen-Höchstbetrags.

Sonderfälle

  • Kauf einer Wohnung im Bau (VEFA): Das Verfügbarkeitsdatum entspricht der Schlüsselübergabe.
  • Kleinere Renovierungen an einer bewohnbaren Immobilie: Wenn die Wohnung sofort bewohnbar ist (Streichen, Erneuerung des Bodens usw.), gilt das Erwerbsdatum als Verfügbarkeitsdatum.
  • Komplette Renovierung einer Immobilie im Ruinenzustand: Das Verfügbarkeitsdatum entspricht dem Abschluss der Arbeiten, sobald die Wohnung bewohnbar wurde (mit Heizung, Sanitär, Küche und ausreichendem Wohnraum).

Wichtige Information

Wenn Sie eine Immobilie erworben haben, die Sie zuvor als Mieter bewohnt haben, geben Sie das Datum an, an dem die Wohnung für Sie als Eigentümer bewohnbar wurde, nicht das Datum, seit dem Sie dort als Mieter wohnten.

Abzugsfähige Kosten im Jahr des Erwerbs der Hauptwohnung

Im Jahr des Erwerbs der Immobilie, und nur in diesem Jahr, können zusätzlich zu den Schuldzinsen folgende Kosten abgezogen werden:

  • Notarkosten im Zusammenhang mit der Krediteröffnung
  • Bankprovisionen

Für diese Abzüge sind Nachweise erforderlich: die detaillierte Rechnung des Notars für die Eröffnungskosten und ein Banknachweis für die Provision.

Bei der Spuerkeess erscheinen alle Kosten auf dem Kontoauszug und können als Nachweis dienen.

Achtung!

Diese Kosten können nicht rückwirkend für die Vorjahre abgezogen werden, falls Sie vergessen haben, sie anzugeben.

Allgemeine Informationen zur Immobilie im Erwerbsjahr

Im Jahr des Erwerbs der Hauptwohnung müssen außerdem einige allgemeine Informationen zur Immobilie angegeben werden, rein zu Informationszwecken:

  • Kaufpreis der Immobilie
  • Wohnfläche in Quadratmetern
  • Kontaktdaten des Verkäufers oder Bauträgers
  • Weitere Informationen zur Identifizierung der Immobilie (Adresse, Wohnungsart usw.)

Diese Angaben haben keinen Einfluss auf die Steuerberechnung, sondern dienen ausschließlich der Vervollständigung der Steuerakte.

Hauptwohnung im Bau

Die Abzugsregeln gelten auch für Wohnungen im Bau oder in Fertigstellung, sofern die Hauptwohnung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb oder Beginn der Bauarbeiten verfügbar wird. Das Verfügbarkeitsdatum bestimmt den anwendbaren Höchstbetrag der Schuldzinsen, wie bei einer bereits fertigen Hauptwohnung.

Weitere Kosten im Zusammenhang mit der Hauptwohnung

Es ist wichtig zu beachten, dass nur Schuldzinsen und bestimmte direkt mit der Finanzierung der Wohnung verbundene Kosten (Notarkosten für Krediteröffnung, Bankprovisionen) steuerlich absetzbar sind.

Alle anderen Kosten im Zusammenhang mit der Hauptwohnung sind nicht absetzbar, auch wenn sie die Instandhaltung, Verbesserung oder Renovierung betreffen.

Die Grundsteuer für Ihre Hauptwohnung muss in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Hauptwohnung in Luxemburg oder im Ausland

Der Abzug der Schuldzinsen und der mit der Hauptwohnung verbundenen Kosten unterscheidet sich je nachdem, ob sich die Wohnung in Luxemburg oder im Ausland befindet.

Für eine Hauptwohnung in Luxemburg

Die auf den Immobilienkredit gezahlten Zinsen sowie die direkt mit dem Erwerb oder Bau verbundenen Kosten (Notarkosten, Bankprovisionen usw.) sind vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar.
Das bedeutet, dass diese Beträge das steuerpflichtige Einkommen direkt reduzieren und somit eine unmittelbare Verringerung der zu zahlenden Steuer für das betreffende Steuerjahr bewirken. Dieser Abzug gilt innerhalb der festgelegten Höchstgrenzen, je nach Verfügbarkeitsdatum der Wohnung, und ist für jedes Haushaltsmitglied kumulierbar.

Hauptwohnung im Ausland

Die Situation ist anders. Die Zinsen und ähnlichen Kosten werden nicht vom luxemburgischen steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Sie dienen nur dazu, den globalen Steuersatz anzupassen, wodurch sich der auf die luxemburgischen Einkünfte angewandte Steuersatz senkt, ohne dass das steuerpflichtige Einkommen direkt reduziert wird.

Letzte Änderung: 08.09.2025

Brauchen Sie Hilfe?

Sie haben noch Fragen?
Wir haben die Antworten.

Kontaktieren Sie uns